Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3714   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68690
BGBl. I 2013 S. 3714 (https://dejure.org/2013,68690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,68690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 08.10.2013, Seite 3714
  • Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
  • vom 01.10.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Meldungen (5)

  • anwalt24.de

    Das "Anti-Abzock" Gesetz beschlossen- Anwaltsgebühren für Filesharing Abmahnungen werden gedeckelt. Was bedeutet dies?

  • aid24.de

    Unseriöse Geschäftspraktiken

  • anwalt.de

    Das "Anti-Abzock" Gesetz beschlossen - Anwaltsgebühren für Filesharing Abmahnungen werden gedeckelt

  • anwalt.de

    Reform bei Abmahnungen: Anwaltsgebühren abgesenkt

  • anwalt.de

    Änderungen des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf urheberrechtliche Abmahnungen

Literatur

  • bonner-rechtsjournal.de PDF

    Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten - Ein schwarzer Tag für den gewerblichen Rechtsschutz und die deutsche Gesetzgebungspraxis oder ein Segen für den Verbraucherschutz?

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)

  • 10.04.2013   BT   Eindämmung des Abmahnwesens (in: Debatten im Bundestag vom 17. bis 19. April 2013)
  • 11.04.2013   BT   Massenabmahnungen und unerlaubte Telefonwerbung
  • 18.04.2013   BT   Regierung will unredliche Geschäftemacher stoppen
  • 13.05.2013   BT   Gegen unseriöse Geschäftspraktiken
  • 15.05.2013   BT   Intensivere Kontrolle von Inkassofirmen gefordert
  • 16.05.2013   BT   Inkassofirmen sollen effizienter beaufsichtigt werden
  • 20.06.2013   BT   Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken (in: Internetüberwachung, EU-Gipfel, Flutopferhilfe)
  • 27.06.2013   BT   Besserer Schutz vor unseriösen Abmahnungen
  • 27.06.2013   BT   Bundestag geht gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor
  • 28.06.2013   BT   Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. und 28. Juni)
  • 20.09.2013   BR   Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Mehr Verbraucherschutz vor unerlaubter Telefonwerbung
  • 20.09.2013   BR   Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken - Mehr Verbraucherschutz vor unerlaubter Telefonwerbung
  • 23.12.2013   BT   Was sich im neuen Jahr gesetzlich ändert

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 19/16

    Filesharing über einen Familienanschluss

    Die durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I, S. 3714) mit Wirkung ab dem 9. Oktober 2013 eingeführten Neuregelungen zur Wirksamkeit der Abmahnung und zur Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten nach § 97a Abs. 2 und 3 Satz 2 und 3 UrhG nF gelten erst für Abmahnungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken ausgesprochen worden sind.
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Nach der - in das Rechtsdienstleistungsgesetz durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I 3714) mit Wirkung vom 9. Oktober 2013 eingefügten - Vorschrift des § 13a RDG (siehe hierzu BT-Drucks. 17/14192, S. 8 f. und BT-Drucks. 17/14216, S. 5) kann die zuständige, über die Einhaltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes Aufsicht führende Behörde sowohl Maßnahmen treffen, um die Einhaltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes sicherzustellen, insbesondere Auflagen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 RDG anordnen oder ändern (§ 13a Abs. 2 RDG), als auch einer Person, die Rechtsdienstleistungen erbringt, den Betrieb vorübergehend ganz oder teilweise untersagen, wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Voraussetzung für die Registrierung nach § 12 RDG weggefallen ist oder erheblich oder dauerhaft gegen Pflichten verstoßen wird (§ 13a Abs. 3 RDG).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    bb) Zweck der Abmahnung ist in erster Linie die Beseitigung und Unterlassung der Verletzungshandlung (BTDrucks 17/13057, 11).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

    Die durch das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I, S. 3714) mit Wirkung ab dem 9. Oktober 2013 eingeführten Neuregelungen zur Wirksamkeit der Abmahnung und zur Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten nach § 97a Abs. 2 und 3 Satz 2 und 3 UrhG nF gelten erst für Abmahnungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes über unseriöse Geschäftspraktiken ausgesprochen worden sind.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Die durch das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I, S. 3714, 3716) mit Wirkung ab dem 9. Oktober 2013 eingeführten Neuregelungen zur Wirksamkeit der Abmahnung und zur Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten nach § 97a Abs. 2 und 3 Satz 2 und 3 UrhG nF gelten erst für Abmahnungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes über unseriöse Geschäftspraktiken ausgesprochen worden sind.

    Vielmehr hat der Gesetzgeber mit dieser Regelung bewusst davon abgesehen, die von ihm beabsichtigte Reduzierung der Belastung mit den Kosten einer Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen, die dem privaten Nutzerverhalten zugerechnet werden können, weiterhin an das Vorliegen einer nur "unerheblichen Rechtsverletzung" zu knüpfen (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, BR-Drucks. 219/13, S. 13).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Die in der Zeit zwischen dem beanstandeten Verhalten und der Entscheidung durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I, S. 3714, 3716) sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 2. Dezember 2015 (BGBl I, S. 2158) erfolgten Änderungen haben § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 sowie § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG nicht betroffen.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Die durch das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I, S. 3714, 3716) mit Wirkung ab dem 9. Oktober 2013 eingeführten Neuregelungen zur Wirksamkeit der Abmahnung und zur Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten nach § 97a Abs. 2 und 3 Satz 2 und 3 UrhG nF gelten erst für Abmahnungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes über unseriöse Geschäftspraktiken ausgesprochen worden sind.

    Vielmehr hat der Gesetzgeber mit dieser Regelung bewusst davon abgesehen, die von ihm beabsichtigte Reduzierung der Belastung mit den Kosten einer Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen, die dem privaten Nutzerverhalten zugerechnet werden können, weiterhin an das Vorliegen einer nur "unerheblichen Rechtsverletzung" zu knüpfen (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, BR-Drucks. 219/13, S. 13).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Die durch das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I, S. 3714, 3716) mit Wirkung ab dem 9. Oktober 2013 eingeführten Neuregelungen zur Wirksamkeit der Abmahnung und zur Deckelung der erstattungsfähigen Kosten nach § 97a Abs. 2 und 3 Satz 2 und 3 UrhG nF gelten erst für Abmahnungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes über unseriöse Geschäftspraktiken ausgesprochen worden sind.

    Vielmehr hat der Gesetzgeber mit dieser Regelung bewusst davon abgesehen, die von ihm beabsichtigte Reduzierung der Belastung mit den Kosten einer Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen, die dem privaten Nutzerverhalten zugerechnet werden können, weiterhin an das Vorliegen einer nur "unerheblichen Rechtsverletzung" zu knüpfen (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, BR-Drucks. 219/13, S. 13).

  • LG Ingolstadt, 07.08.2020 - 41 O 1745/18

    Nichtige Abtretungsvereinbarungen: Myright-Klage gegen Audi abgewiesen

    Nach der - in das Rechtsdienstleistungsgesetz durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I 3714) mit Wirkung vom 9. Oktober 2013 eingefügten - Vorschrift des § 13 a RDG (siehe hierzu BT-Drucks. 17/14192, S. 8 f. und BT-Drucks. 17/14216, S. 5) kann die zuständige, über die Einhaltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes Aufsicht führende Behörde sowohl Maßnahmen treffen, um die Einhaltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes sicherzustellen, insbesondere Auflagen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 RDG anordnen oder ändern (§ 13 a Abs. 2 RDG), als auch einer Person, die Rechtsdienstleistungen erbringt, den Betrieb vorübergehend ganz oder teilweise untersagen, wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Voraussetzung für die Registrierung nach § 12 RDG weggefallen ist oder erheblich oder dauerhaft gegen Pflichten verstoßen wird (§ 13 a Abs. 3 RDG).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    Die durch das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I, S. 3714, 3716) mit Wirkung ab dem 9. Oktober 2013 eingeführten Neuregelungen zur Wirksamkeit der Abmahnung und zur Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten nach § 97a Abs. 2 und § 97a Abs. 3 Satz 2 und 3 UrhG nF gelten erst für Abmahnungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes über unseriöse Geschäftspraktiken ausgesprochen worden sind.

    Vielmehr hat der Gesetzgeber mit dieser Regelung bewusst davon abgesehen, die von ihm beabsichtigte Reduzierung der Belastung mit den Kosten einer Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen, die dem privaten Nutzerverhalten zugerechnet werden können, weiterhin an das Vorliegen einer nur "unerheblichen Rechtsverletzung" zu knüpfen (vgl. die Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, BR-Drucks. 219/13, S. 13).

  • LG Köln, 24.08.2017 - 14 O 111/16

    MFM-Empfehlungen als Basis für Schadenshöhe

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 187/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit eines Kleinunternehmers

  • LG Frankenthal, 04.12.2018 - 6 S 22/15

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

  • LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13

    Streitwertdeckel im Urheberrecht gilt nicht vor Gericht

  • BGH, 01.09.2022 - I ZR 108/20

    Riptide II - Anspruch auf Schadensersatz wegen urheberrechtswidrigem Filesharing;

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

  • AG Hamburg, 24.07.2013 - 31a C 109/13

    Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Filesharing-Abmahnungen

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 109/13

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Inanspruchnahme des Inhabers eines

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 210/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 2 B 10323/14

    Auswahl von Anbietern von sog. Fensterprogrammen - Drittsendezeiten; private

  • LG Hamburg, 29.11.2017 - 308 O 236/15

    Anspruch der Miturhebergemeinschaft gegenüber der mit der Abmahntätigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18

    Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes

  • OLG Köln, 06.12.2013 - 6 U 96/13

    Haftung der Eltern für Urheberrechtsverletzungen der Kinder über einen zur

  • LG Frankenthal, 15.01.2019 - 3a C 256/14

    Urheberrecht: Verletzung von Urheberrechten durch Anbieten eines Filmwerks in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 2 B 11451/17

    Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2014 - 2 B 10327/14

    Vorläufiges Entfallen der Drittsendezeiten im Programm von SAT.1

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 50/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Bemessung des Gegenstandswertes für die

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 15/16

    Anspruch des Urhebers auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung eines

  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 45/15

    Streitwertbemessung: Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung einzelner

  • AG Hamburg, 06.10.2020 - 18b C 500/19

    Wirksamkeit einer Abmahnung bei unzutreffender Information des Abgemahnten über

  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 2 W 63/13

    Streitwertbemessung im gewerblichen Rechtsschutz: Geltendmachung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 12 B 42.11

    Berufung; Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister für den Bereich

  • EuGH, 16.07.2015 - C-369/14

    Sommer Antriebs- und Funktechnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektro- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10648/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen im Bereich der Justizverwaltung;

  • LG Hamburg, 13.12.2013 - 308 S 25/13

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für im Internet begangene

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 B 10430/14

    Anspruch auf Beförderungsdienstposten - vorläufiger Rechtsschutz - Bedeutung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10611/14

    Beförderungen von Beamten im Rahmen der Topfwirtschaft; Massenbeförderung;

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.08.2017 - 213 C 99/17

    Urheberrechtsverletzung durch sog. Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2014 - 2 B 10647/14

    Begründungserfordernisse bei der Absenkung einer dienstlichen Beurteilung durch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 6 A 10608/13

    Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Blutspender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 2 B 10624/14

    Auswahlentscheidung bei Massenbeförderungen; Ausschärfung bei

  • VG Neustadt, 08.08.2019 - 1 L 731/19
  • VG Berlin, 03.02.2015 - 12 K 144.14

    Eintragung ins Rechtsdienstleistungsregister

  • LG Hamburg, 03.04.2014 - 308 O 227/13

    Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Schadenshöhe bei

  • VG Neustadt, 28.06.2016 - 1 L 379/16

    Beförderung von Aufstiegsbeamten und Polizeibeamten mit FH-Abschluss

  • LG Hamburg, 28.04.2014 - 308 O 83/14

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen Zugänglichmachung eines

  • AG Berlin-Mitte, 26.08.2013 - 6 C 65/13

    Filesharing: Kein fliegender Gerichtsstand

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht