Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3746   

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BGBl. I 2013 S. 3746 (https://dejure.org/2013,68684)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 09.10.2013, Seite 3746
  • Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
  • vom 04.10.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 13.05.2013   BT   Handelsgesetzbuch
  • 10.06.2013   BT   Experten begrüßen Senkung von Ordnungsgeldern
  • 12.06.2013   BT   Sozialer Arbeitsmarkt (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Juni)
  • 28.06.2013   BT   Handelsgesetzbuch geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. und 28. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 11 D 2/14

    Gefahr durch elektromagnetische Felder einer Höchstspannungsfreileitung für

    Rechtsgrundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 29. November 2013 ist § 43 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, ber. S. 3621), im maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746), in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), im maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 566).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 8 B 71.19

    Erlass von Ordnungsgeldforderungen nach § 325 HGB

    ob eine Rückwirkung des § 335 Abs. 4 HGB in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) auf Altfälle möglich ist,.
  • LG Bonn, 16.03.2015 - 37 T 171/15

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen der Nichteinreichung der

    Durch Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches vom 04.10.2013 (BGBl. I, S. 3746) sind u.a. die für das Verfahren relevanten §§ 264, 335, 335a Abs. 1, 2 und 4 HGB geändert worden.
  • OLG Köln, 04.09.2015 - 28 Wx 18/15

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Bei der Einführung der Rechtsbeschwerde in § 335a HGB hat der Gesetzgeber an dieser Stelle ersichtlich keinen Sonderweg einschlagen wollen, sondern die Zulassungsbedürftigkeit der Rechtsbeschwerde mehrfach ausdrücklich herausgestellt (BT-Drucks. 17/13221, S. 10).

    Ein Antrag der SPD-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren für die Einführung einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde wurde ausdrücklich abgelehnt (BT-Drs. 17/14204, S. 4), ohne zumindest die Einrichtung einer atypische Nichtzulassungsbeschwerde in diesem Bereich zu beschließen.

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