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   BGBl. I 2013 S. 95   

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BGBl. I 2013 S. 95 (https://dejure.org/2013,69082)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 28.01.2013, Seite 95
  • Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
  • vom 21.01.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 16.10.2012   BT   Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vor
  • 22.10.2012   BT   Geteiltes Expertenecho über Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
  • 22.10.2012   BT   Umweltrechtsänderungen stoßen auf geteiltes Echo
  • 08.11.2012   BT   Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 8. und 9. November)

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Kodifizierter Text) (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30), der Umsetzung der Artikel 3 und 4 der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 17) sowie der Umsetzung von Artikel 25 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).

 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Ungeachtet der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2011 hat der Gesetzgeber an der ausdrücklichen Beschränkung des Anwendungsbereichs auch im Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl I S. 95) festgehalten.

    Darin werden lediglich die durch die Entscheidung des Gerichtshofs vom 12. Mai 2011 (Rs. C-115/09, Trianel - Slg. 2011, I-3673) geforderten Änderungen mit dem Ziel einer "lückenlosen 1:1-Umsetzung" von Art. 10a UVP-RL sowie von Art. 9 Abs. 2 AK eingefügt (BTDrucks 17/10957 S. 11); eine Ausdehnung auf die von Art. 9 Abs. 3 AK erfassten Sachverhalte wird damit ausgeschlossen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Der Anwendung von § 4a Abs. 2 Nr. 3 UmwRG steht nicht entgegen, dass die Vorschrift nach Art. 13 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) erst am 29. Januar 2013 und damit nach Klageerhebung in Kraft getreten ist (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 1 UmwRG, dazu näher oben unter I. 1. a).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Der Anwendung von § 4a Abs. 2 Nr. 3 UmwRG steht nicht entgegen, dass die Vorschrift nach Art. 13 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl I S. 95) erst am 29. Januar 2013 und damit nach Klageerhebung in Kraft getreten ist.

    Namentlich ist § 4 Abs. 1 Satz 2 UmwRG anzuwenden, der durch das Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl I S. 95) mit Wirkung vom 29. Januar 2013 erlassen worden ist, und der die bisherige Rechtslage klarstellt (BTDrucks 17/10957 S. 17; vgl. bereits Urteil vom 20. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Gemäß § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG (in der maßgeblichen bis zum 28. September 2017 gültigen Fassung vom 21. Januar 2013 [BGBl. I S. 95]) können von den Verboten des § 44 BNatSchG im Einzelfall weitere Ausnahmen zugelassen werden aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art. Eine Ausnahme darf nach § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie weitergehende Anforderungen enthält.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 8 B 356/14

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als vorprüfungsfähige Windfarm

    vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften, BT-Drucksache 17/10957, S. 17; dazu auch: Sauer, ZUR 2014, 195, 200.
  • OVG Hamburg, 18.01.2013 - 5 E 11/08

    Verfahren um das Steinkohlekraftwerk Moorburg

    Durch das Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95, im folgenden als UmwRG n.F. bezeichnet) wurde das Erfordernis der doppelten Schutzrichtung aufgegeben und auf die Individualschutzrichtung der gerügten Vorschriften verzichtet.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2020 - 5 S 1107/18

    Teilfortschreibung eines Regionalplans

    Pläne und Programme sind nach § 2 Abs. 5 UVPG 2010 (in der Fassung vom 21.1.2013 [BGBl. I S. 95]) nur solche bundesrechtlich oder durch Rechtsakte der Europäischen Union vorgesehenen Pläne und Programme, zu deren Ausarbeitung, Annahme oder Änderung eine Behörde durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verpflichtet ist.

    Demgegenüber handelt es sich bei dem Regionalplan selbst um einen Plan im Sinne des § 2 Abs. 5 UVPG 2010 (in der Fassung vom 21.1.2013 [BGBl. I S. 95]).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 18.17

    Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

    Für die revisionsgerichtliche Überprüfung ist insoweit die - für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts noch nicht einschlägige - Neuregelung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) maßgeblich, die im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 12. Mai 2011 - C-115/09 [ECLI:EU:C:2011:289], BUND - Rn. 37 ff.; …
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2014 - 11 A 23.13

    Klage gegen Genehmigung des neuen Kraftwerks Klingenberg erfolglos

    Ihr Vorbringen im Schriftsatz vom 27. Dezember 2013 sei nicht gemäß § 4a Abs. 1 UmwRG verspätet oder präkludiert, da diese Regelung, wie schon der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 17/10957, S. 17, 26) deutlich gemacht habe, sowohl gegen den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz und gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zur Sicherstellung des "weiten Zugangs" zu den Gerichten im Umweltschutzbereich verstoße als auch mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar sei.

    Die dortige Regelung müsse nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 17/10957, S. 17) auch "streng" gehandhabt werden.

    Zwar ist diese Präklusionsregelung für die am 5. April 2013 erhobene streitgegenständliche Klage anwendbar, da die genannte - durch das Änderungsgesetz zum UmwRG vom 21. Januar 2013 (BGBl. I 95) neu eingeführte - Vorschrift nach der gleichzeitig in Kraft getretenen Übergangsvorschrift in § 5 Abs. 4 Satz 2 UmwRG für gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gilt, die ab dem 29. Januar 2013 eingeleitet worden sind.

    - Schließlich ist klägerischerseits innerhalb der - insoweit schon wegen des genannten (Beschleunigungs-)Ziels der Regelung (vgl. dazu: Gesetzentwurf der Bundesregierung in BT-Drs. 17/10957, S. 17 f.; s. auch BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - 7 A 14.93 -, juris Rz. 47) maßgeblichen - sechswöchigen Klagefrist auch kein Fristverlängerungsantrag im Sinne von § 4a Abs. 1 Satz 3 UmwRG gestellt worden.

    Zwar dürfte die in § 87a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 VwGO vorgesehene - und hier unterbliebene - Belehrung über die Folgen einer Fristversäumung entbehrlich sein (so die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu § 4a Abs. 1 UmwRG in BT-Drs. 17/10957, S. 17 f. unter Hinweis auf das Vorliegen einer nicht im Einzelfall durch das Gericht gesetzten, sondern durch das Gesetz geregelten Frist und die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Februar 1998 - 11 A 6/97 - zu gleichlautend formulierten gesetzlichen Regelungen).

  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Davon abgesehen ist nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des § 4a Abs. 2 UmwRG offensichtlich, dass die Norm hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen eine Beurteilungsermächtigung anzuerkennen ist, keine Änderung der dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze bewirkt (s. auch BTDrucks 17/10957 S. 18).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 B 17.12

    Klagebefugnis eines anerkannten Umweltverbands für Anfechtungsklage gegen die

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1991/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen - Mängel der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2013 - 20 D 7/09

    Klage von Anwohnern gegen Vorfelderweiterung am Flughafen Köln/Bonn teilweise

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13

    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

  • BVerwG, 19.12.2014 - 7 VR 5.14

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Erschütterungsschutz; einstweiliger Rechtsschutz

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 15.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 11.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2014 - 5 S 534/13

    Erfolglose Klage gegen die Planänderung für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 B 11201/12

    Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley vorerst gestoppt

  • VG Hamburg, 18.09.2015 - 7 K 2983/14

    Offshore-Windanlage; Verbandsklage; Gefahrenabwehr nach dem Umweltschadensgesetz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 1 B 10905/14

    Widerspruch gegen Windenergieanlagen in Birkenfeld unzulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09

    Planfeststellung gemäß § 43 EnWG; Klagebefugnis trotz festzustellender

  • BVerwG, 15.04.2013 - 9 VR 1.13

    Verfahren über Antrag vorläufigen Rechtsschutzes; Verfahrenseinstellung; Kosten

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 14.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - 11 D 8/10

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und Betrieb einer

  • BVerwG, 13.06.2013 - 9 VR 3.13

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Aussetzung;

  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064

    U-Bahn-Bau in Nürnberg darf beginnen

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für den Neubau einer U-Bahn-Strecke

  • VG Aachen, 28.11.2014 - 3 L 224/13

    Baugenehmigung; Lebensmittelmarkt; Nachbarn; Bebauungsplan; großflächiger

  • VG Minden, 22.03.2013 - 11 K 2242/11

    Abweisung der Klage eines Naturschutzverbands gegen die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 8 B 847/12

    Zulässigkeit der Errichtung baulicher Anlagen in einem Naturschutzgebiet

  • VG Koblenz, 29.01.2013 - 7 K 541/11

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

  • VG Düsseldorf, 18.06.2013 - 3 K 1744/12

    Beweismittel; Entwicklungsfläche; Hofstelle; Hofstellenausgrenzung;

  • BVerwG, 28.05.2013 - 9 VR 4.13

    Anordnungsbegehren bzgl. einer Abweichung vom Planfeststellungsbeschluss

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