Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 2420   

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BGBl. I 2013 S. 2420 (https://dejure.org/2013,68830)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 18.07.2013, Seite 2420
  • Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG)
  • vom 15.07.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 10.04.2013   BT   Förderung der Prävention (in: Debatten im Bundestag vom 17. bis 19. April 2013)
  • 11.04.2013   BT   Debatte zu Prävention und Apothekennotdiensten
  • 19.04.2013   BT   Präventionsgesetz stößt auf massive Kritik
  • 30.04.2013   BT   Koalition will Apothekennotdienst durch Zuschuss sichern
  • 13.05.2013   BT   Experten begrüßen Gesetz zum Apothekennotdienst
  • 27.05.2013   BT   Bundestag will Arzneimittelversorgung neu regeln
  • 30.05.2013   BT   Arzneimittelversorgung (in: Kommunen, Wohnungsmarkt, Freiberufler)
  • 06.06.2013   BT   Bundestag beschließt Fonds für Apothekennotdienste
  • 07.06.2013   BT   Zuschuss für Apothekennotdienste (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 5. bis 7. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

    a) Das Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 <BGBl. I S. 1993>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2013 <BGBl. I S. 2420>) knüpft die Befugnis zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke an eine personengebundene Erlaubnis (§ 1 Abs. 2 und 3, § 2 ApoG).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2014 - L 9 KA 5/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Die Rabattierungspflicht ist aber auch im Rahmen des § 47 AMG (= Fall des § 1 Abs. 3 Nr. 3 AMPreisV vom 14. November 1980, BGBl. I, 2147; zuletzt geändert durch Art. 3 des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes vom 15. Juli 2013, BGBl. I, 2420) zu beachten (siehe hierzu näher BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 3/09 R - SozR 4-2500 § 130a Nr. 6; Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 7/09 R - SozR 4-2500 § 130a Nr. 4).
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