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   BGBl. I 2013 S. 3266   

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BGBl. I 2013 S. 3266 (https://dejure.org/2013,68748)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 21.08.2013, Seite 3266
  • Neufassung der Verordnung über elektromagnetische Felder
  • vom 14.08.2013

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Diese genügen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft den dem Gesetzgeber nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG obliegenden Schutzpflichten (vgl. BVerfG, B.v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 - juris Rn. 19; BVerwG, B.v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 20 m.w.N.; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 33ff. m.w.N.; BayVGH, U.v. 30.4.2004 - 22 A 03.40056 - juris Rn. 29; OVG RhPf, U.v. 16.3.2010 - 6 A 10813/09 - juris Rn. 25 m.w.N.), zumal die zwischenzeitlich erfolgte Neufassung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 14. August 2013 (BGBl I S. 3266), die den neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnis berücksichtigt, bei den für die vorliegend beurteilten Anlagen einschlägigen Grenzwerten keine Änderungen vorsieht (vgl. auch BT-Drs. 17/12372, S. 10ff.).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Gestützt auf § 23 Abs. 1 BImSchG konkretisiert die 26. BImSchV (in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2013 - BGBl. I S. 3266) diese Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (§ 1 Abs. 1 Satz 2 der 26. BImSchV).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 11 D 2/14

    Gefahr durch elektromagnetische Felder einer Höchstspannungsfreileitung für

    a) Hinsichtlich der elektromagnetischen Felder konkretisiert die aufgrund von § 23 BImSchG erlassene Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1966) in der Fassung der Verordnung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3266, ber. S. 3942) die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 der 26. BImSchV).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendemast

    Die Richtigkeit der Beurteilung des Verwaltungsgerichts, dass das Bauvorhaben nicht zulasten des Klägers das Rücksichtnahmegebot wegen einer Überschreitung der Grenzwerte nach der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3266) sowie nach § 3 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 20. August 2002 (BGBl. I S. 3366), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 18.7.2016 (BGBl. I 1666), verletzt, wird durch das Vorbringen des Klägers nicht ernstlich infrage gestellt.
  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 22 A 16.40037

    Plangenehmigung für Erneuerung einer Bahnstromfernleitung

    Hinsichtlich des von den Klägern befürchteten "Elektrosmog" habe die Beigeladene im Verwaltungsverfahren nachgewiesen, dass die Anforderungen der 26. BlmSchV (i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.8.2013 - BGBl. I, S. 3266) in allen Bearbeitungspunkten nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten würden.
  • VG Ansbach, 12.06.2014 - AN 9 S 14.00382

    Baurecht; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rücksichtnahmegebot

    Eine Unzumutbarkeit wegen Überschreitung der in der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl. 1996 1, 1966; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14. August 2013, BGBl. I, 3259) festgelegten Immissionsgrenzwerte ist nicht ersichtlich, wobei die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Neufassung der 26. BImSchV vom 14. August 2013 (BGBl. I, 3266) zu Grunde gelegt wurde.
  • VG Ansbach, 13.10.2015 - AN 9 K 15.01173

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Erweiterung, Umspannwerk, Rücksichtnahmegebot,

    Eine Unzumutbarkeit wegen Überschreitung der in der 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 (BGBl. 1996 1, 1966; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14. August 2013, BGBl. I, 3259) festgelegten Immissionsgrenzwerte ist nicht ersichtlich, wobei die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Neufassung der 26. BImSchV vom 14. August 2013 (BGBl. I, 3266) zu Grunde gelegt wurde.
  • VG Dresden, 27.03.2014 - 3 K 102/11

    Anforderungen an die Standortbescheinigung für eine Mobilfunksendeanlage

    Mit der am 22.8.2013 in Kraft getretenen Neufassung der 26. BImSchV 2013 (BGBl. I S. 3266) wurde deren Anwendungsbereich auf private und hoheitlich betriebene Funkanlagen erweitert; an den Grenzwerten für die elektrischen und die magnetischen Feldstärken wurde im Wesentlichen festgehalten.
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