Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 1266   

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BGBl. I 2014 S. 1266 (https://dejure.org/2014,62772)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 30.07.2014, Seite 1266
  • Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
  • vom 25.07.2014

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 28.05.2014   BT   Steuern bei verkauften Lebensversicherungen
  • 18.06.2014   BT   Anhörung zu Steuerrechtsänderungen
  • 23.06.2014   BT   Lebensversicherungen: Änderungen verlangt
  • 23.06.2014   BT   Neuregelung der Gebäudewerte verlangt
  • 23.06.2014   BT   Experten stützen Wegfall der Steuerbegünstigung
  • 02.07.2014   BT   Änderung an Steuergesetzen
  • 02.07.2014   BT   Steuerrecht geändert (in: Bundestagsbeschlüsse vom 2. bis 4. Juli)

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/13/ EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuern anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 141 vom 28.5.2013, S. 30).

 
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Wird zitiert von ... (82)

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 3 Abs. 1 Nr. 4 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz - KAG RP - vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) in der Fassung des Gesetzes vom 15. Februar 2011 (GVBl. S. 25) in Verbindung mit § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 1 Abgabenordnung - AO - in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, ber. I 2003 S. 61), geändert durch das Gesetz vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266), mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar ist, soweit er die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zeitlich unbegrenzt nach dem Eintritt der Vorteilslage erlaubt.
  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Die Vorschriften wurden in das UStG durch Art. 7 Nr. 9 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2014, 1266) eingefügt.

    Die "Neuregelung" und damit der gesamte § 27 Abs. 19 Satz 1 bis 4 UStG betrifft nach der amtlichen Gesetzesbegründung "die Fälle, in denen der Leistungsempfänger für vor dem 15. Februar 2014 an ihn erbrachte Leistungen von einer Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung keinen Gebrauch macht" (BTDrucks 18/1995, S. 111).

    Zudem befasste sich die amtliche Gesetzesbegründung im Zusammenhang mit der Abtretungsregelung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 und 4 UStG mit der Frage des Vertrauensschutzes (BTDrucks 18/1995, S. 111).

  • BFH, 10.05.2017 - I R 93/15

    Organschaft: Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter;

    Zu einer Heilung der unzureichenden Verlustübernahmeklausel gemäß § 17 Abs. 2 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl I 2014, 1266, BStBl I 2014, 1126) i.V.m. § 34 Abs. 10b KStG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) vom 18. Dezember 2013 (BGBl I 2013, 4318, BStBl I 2014, 2) ist es, obgleich die Voraussetzungen hierfür nach den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 242, 139, BStBl II 2014, 272 im Streitfall tatbestandlich vorlagen (Fallgruppe des unvollständigen Verweises auf § 302 AktG), nicht gekommen.
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