Gesetzgebung
BGBl. I 2014 S. 954 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 18.07.2014, Seite 954
- Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
- vom 15.07.2014
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)
- 07.05.2014 BT Mindestabstände von Windenergieanlagen
- 16.05.2014 BT Öffentliche Anhörung zu Windenergieanlagen
- 21.05.2014 BT Windenergie: Kritik an Länderöffnungsklausel
- 21.05.2014 BT Länderöffnungsklausel von Experten kritisiert
- 23.05.2014 BR Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnraum - Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung
- 02.06.2014 BT Windparks: Bundesrat gegen Mindestabstände
- 18.06.2014 BT Erneuerbare-Energien-Gesetz, Ausgleichsregelung (in: EEG-Reform, Verkehr, Haushaltsgesetz 2014)
- 19.06.2014 BT Bundestag will EEG-Novelle beschließen
- 24.06.2014 BT Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (in: Bundestagsbeschlüsse vom 24. bis 27. Juni)
- 25.06.2014 BT "Länderklausel" für Windräder kommt
- 27.06.2014 BT Bundestag billigt Reform des EEG
- 15.07.2014 BR Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung - Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung
- 15.07.2014 BR Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung - Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung
Wird zitiert von ... (4)
- VG München, 11.08.2015 - M 1 K 14.4850
Antrag auf Vorbescheid für Windkraftanlage nach BImSchG; Mindestabstand zu …
In Umsetzung der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 BauGB (Gesetz v. 15.7.2014, BGBl I S. 954) hat der Bayerische Landesgesetzgeber neue bauplanungsrechtliche Regelungen für Windkraftanlagen im Außenbereich erlassen. - VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145
Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die …
Zwar hat die Bundesregierung die Anfügung eines entsprechenden § 249 Abs. 3 BauGB beschlossen (BT-Drs. 18/1310, hierzu auch Raschke NVwZ 2014, 414) und hat die bayerische Staatsregierung ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der BayBO in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 17/2137, hierzu auch Scheidler UPR 2014, 214). - VG München, 14.07.2015 - M 1 K 14.3181
Antrag auf Vorbescheid für Windkraftanlage nach BImSchG; Mindestabstand zu …
In Umsetzung der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 BauGB (Gesetz v. 15.7.2014, BGBl I S. 954) hat der Bayerische Landesgesetzgeber neue bauplanungsrechtliche Regelungen für Windkraftanlagen im Außenbereich erlassen. - VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 4 S 15.35
Windenergieanlage, Vollziehung, Artenschutz, Anfechtungsklage, Plankonzept, …
Mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen vom 15. Juli 2014 (BGBl I S. 954) hat der Bundesgesetzgeber § 249 BauGB um folgenden Absatz 3 ergänzt: "Die Länder können durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Abs. 1 Nr. 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten.