Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 954   

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BGBl. I 2014 S. 954 (https://dejure.org/2014,62798)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 18.07.2014, Seite 954
  • Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
  • vom 15.07.2014

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)

  • 07.05.2014   BT   Mindestabstände von Windenergieanlagen
  • 16.05.2014   BT   Öffentliche Anhörung zu Windenergieanlagen
  • 21.05.2014   BT   Windenergie: Kritik an Länderöffnungsklausel
  • 21.05.2014   BT   Länderöffnungsklausel von Experten kritisiert
  • 23.05.2014   BR   Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnraum - Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung
  • 02.06.2014   BT   Windparks: Bundesrat gegen Mindestabstände
  • 18.06.2014   BT   Erneuerbare-Energien-Gesetz, Ausgleichsregelung (in: EEG-Reform, Verkehr, Haushaltsgesetz 2014)
  • 19.06.2014   BT   Bundestag will EEG-Novelle beschließen
  • 24.06.2014   BT   Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen (in: Bundestagsbeschlüsse vom 24. bis 27. Juni)
  • 25.06.2014   BT   "Länderklausel" für Windräder kommt
  • 27.06.2014   BT   Bundestag billigt Reform des EEG
  • 15.07.2014   BR   Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung - Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung
  • 15.07.2014   BR   Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung - Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG München, 11.08.2015 - M 1 K 14.4850

    Antrag auf Vorbescheid für Windkraftanlage nach BImSchG; Mindestabstand zu

    In Umsetzung der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 BauGB (Gesetz v. 15.7.2014, BGBl I S. 954) hat der Bayerische Landesgesetzgeber neue bauplanungsrechtliche Regelungen für Windkraftanlagen im Außenbereich erlassen.
  • VG Ansbach, 02.07.2014 - AN 11 K 14.00145

    Im Einzelfall unbegründete Nachbarklage von Grundstückseigentümern gegen die

    Zwar hat die Bundesregierung die Anfügung eines entsprechenden § 249 Abs. 3 BauGB beschlossen (BT-Drs. 18/1310, hierzu auch Raschke NVwZ 2014, 414) und hat die bayerische Staatsregierung ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der BayBO in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 17/2137, hierzu auch Scheidler UPR 2014, 214).
  • VG München, 14.07.2015 - M 1 K 14.3181

    Antrag auf Vorbescheid für Windkraftanlage nach BImSchG; Mindestabstand zu

    In Umsetzung der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 BauGB (Gesetz v. 15.7.2014, BGBl I S. 954) hat der Bayerische Landesgesetzgeber neue bauplanungsrechtliche Regelungen für Windkraftanlagen im Außenbereich erlassen.
  • VG Augsburg, 28.04.2015 - Au 4 S 15.35

    Windenergieanlage, Vollziehung, Artenschutz, Anfechtungsklage, Plankonzept,

    Mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen vom 15. Juli 2014 (BGBl I S. 954) hat der Bundesgesetzgeber § 249 BauGB um folgenden Absatz 3 ergänzt: "Die Länder können durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Abs. 1 Nr. 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten.
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