Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 1320   

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https://dejure.org/2014,62771
BGBl. I 2014 S. 1320 (https://dejure.org/2014,62771)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 04.08.2014, Seite 1320
  • Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung - AnlRegV)
  • vom 01.08.2014

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    cc) Durch § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 hat der Gesetzgeber die vorbezeichnete Regelung der Verringerung der Förderung bei Pflichtverstößen dergestalt geändert und verschärft, dass sich der anzulegende Wert der finanziellen Förderung "auf null verringert", solange die Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben nicht nach Maßgabe der - das durch § 6 EEG 2014 eingeführte, bei der Bundesnetzagentur eingerichtete und von dieser betriebene Anlagenregister betreffenden - Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas (Anlagenregisterverordnung - AnlRegV) vom 1. August 2014 (BGBl. I 1320) übermittelt haben.
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