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   BGBl. I 2014 S. 906   

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BGBl. I 2014 S. 906 (https://dejure.org/2014,62803)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 15.07.2014, Seite 906
  • Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
  • vom 11.07.2014

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    ... Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und ... Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (14)

  • 04.02.2014   BT   Abgeordnetenbestechung (in: Plenarsitzungen vom 12. bis 14. Februar)
  • 12.02.2014   BT   Entschädigung der Abgeordneten
  • 12.02.2014   BT   Diätenerhöhung und Abgeordnetenbestechung
  • 14.02.2014   BT   Öffentliche Anhörung zu Diäten-Anhebung
  • 14.02.2014   BT   Edathy, Ukraine, NSU, Mieten, Diäten
  • 14.02.2014   BT   Diätenpläne der Koalition in der Kritik
  • 17.02.2014   BT   Experten begrüßen Diäten-Erhöhung
  • 17.02.2014   BT   Diätenentwicklung im Urteil von Experten
  • 17.02.2014   BT   Diätenanhebung und Abgeordnetenbestechung
  • 21.02.2014   BT   Neuregelungen bei Diäten und Bestechung
  • 21.02.2014   BT   Neues Verfahren der Abgeordnetenentschädigung (in: Bundestagsbeschlüsse vom 20. und 21. Februar)
  • 14.03.2014   BR   Diätenerhöhung - Diätenerhöhung gebilligt
  • 14.03.2014   BR   Diätenerhöhung - Diätenerhöhung gebilligt
  • 22.12.2014   BT   Neues Verfahren der Abgeordnetenentschädigung (in: Wichtige Beschlüsse des Bundestages 2014)

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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Der Ausschlussgrund des § 5 Abs. 2 IFG ist so klar und präzise gefasst, dass sich jedenfalls die entscheidungserhebliche Fallgestaltung eines auf Informationen über die Beschaffung von Gegenständen der Amtsausstattung gerichteten Auskunftsbegehrens ihm eindeutig zuordnen lässt; denn der in § 5 Abs. 2 IFG geforderte Zusammenhang mit dem Mandat ist in dieser Konstellation nicht bloß faktischer Natur, sondern durch § 12 Abs. 4 Abgeordnetengesetz - AbgG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2014 (BGBl. I S. 906) normativ begründet.
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

    Die Geldleistungen bemessen sich ausweislich der Erläuterungen des Haushaltsplans nach § 50 Abs. 1 und Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages - AbgG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996, BGBl I S. 326, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2014, BGBl I S. 906).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 19.12

    Informationszugang zur Verwendung der Sachmittelpauschale durch Abgeordnete

    Der Ausschlussgrund des § 5 Abs. 2 IFG ist so klar und präzise gefasst, dass sich jedenfalls die entscheidungserhebliche Fallgestaltung eines auf Informationen über die Beschaffung von Gegenständen der Amtsausstattung gerichteten Auskunftsbegehrens ihm eindeutig zuordnen lässt; denn der in § 5 Abs. 2 IFG geforderte Zusammenhang mit dem Mandat ist in dieser Konstellation nicht bloß faktischer Natur, sondern durch § 12 Abs. 4 Abgeordnetengesetz - AbgG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2014 (BGBl. I S. 906) normativ begründet.
  • BSG, 11.09.2019 - B 5 R 108/19 B

    Ruhen von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem AbgG

    Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 9a Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes vom 11.7.2014 (BGBl I 906) mit Wirkung vom 16.7.2014 geändert.

    Der Kläger verweist auf den Inhalt eines im Auftrag der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag erstellten Rechtsgutachtens unter Angabe einer Fundstelle (Zeitschrift für Parlamentsfragen 2017, 186 ff) und die Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 11.2.2014 (BT-Drucks 18/477), die die Argumentation des Klägers zu einem unverhältnismäßigen und damit unzulässigen Eingriff in Art. 14 GG stütze.

  • BVerwG, 10.07.2018 - 2 WDB 2.18

    Abgeordneter; Europäisches Parlament; Immunität; Strafe; Strafverfahren;

    Nach § 5 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG - vom 6. April 1979 <BGBl. I S. 413>, zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2014 <BGBl. I S. 906>) bestimmt sich die Indemnität und Immunität der Mitglieder des Europäischen Parlaments nach den Artikeln 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften im Anhang zum Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 (BGBl. 1965 II S. 1453, , im Folgenden: Protokoll).
  • SG Nürnberg, 26.03.2018 - S 11 R 421/16

    Vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen neben

    Damit sollte bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Besonderheit berücksichtigt werden, dass diese, anders als die von § 29 Abs. 2 S. 1 AbgG erfassten Versorgungsbezüge, (auch) auf eigenen Beiträgen beruhen (vgl. BT-Drs. 18/619, S. 2).
  • SG Nürnberg, 01.06.2018 - S 11 R 421/16

    Vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen neben

    Damit sollte bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Besonderheit berücksichtigt werden, dass diese, anders als die von § 29 Abs. 2 S. 1 AbgG erfassten Versorgungsbezüge, (auch) auf eigenen Beiträgen beruhen (vgl. BT-Drs. 18/619, S. 2).
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