Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 1211   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,51390
BGBl. I 2015 S. 1211 (https://dejure.org/2015,51390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,51390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 22.07.2015, Seite 1211
  • Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
  • vom 16.07.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)

Meldungen

  • cmshs-bloggt.de

    Kommunale Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren [12.01.2017]

Literatur

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (16)

  • 17.12.2014 BReg Medizinische Versorgung stärken - Bald mit Terminservice zum Arzt
  • 06.02.2015   BR   Verbesserung der medizinischen Versorgung - Bundesrat schlägt zahlreiche Verbesserungen für Patienten vor
  • 27.02.2015   BT   Ärztliche Versorgung soll besser werden
  • 27.02.2015   BT   Gesundheitsversorgung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages )
  • 27.02.2015   BT   Lückenschluss in der medizinischen Versorgung
  • 05.03.2015   BT   Medizinische Versorgung soll zukunftsfest werden
  • 25.03.2015   BT   "Nachbesserungsbedarf beim Versorgungsgesetz"
  • 02.06.2015   BT   Abstimmung über bessere Patientenversorgung
  • 03.06.2015   BT   Gesundheitsversorgung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 10.06.2015   BT   Ausschuss billigt Versorgungsgesetz
  • 11.06.2015   BT   Bundestag stärkt die Gesundheitsversorgung
  • 12.06.2015   BT   Stärkung der Gesundheitsversorgung (in: Bundestagsbeschlüsse am 11. und 12. Juni)
  • 10.07.2015   BR   Versorgungsstärkungsgesetz - Bundesrat billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
  • 10.07.2015   BR   Versorgungsstärkungsgesetz - Bundesrat billigt GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
  • 24.07.2015 BReg Medizinische Versorgung stärken - Mit Terminservice zum Facharzt
  • 21.12.2015   BT   Wichtige Beschlüsse des Jahres 2015

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de

    Kurznachricht zu "Die Erbringung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im stationären Bereich nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen des sektorspezifischen Qualitätsgebots des § 137c Abs. 3 SGB V" von Dr. Christian Stallberg, LL.M., NZS 2017 Heft 9, ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (414)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R

    Nachbesetzung einer Viertel-Arztstelle: Sitzeinbringung in MVZ wird schwieriger

    Dass die dargestellte Umgehung nicht hingenommen werden kann, findet seine Bestätigung in dem Umstand, dass der Gesetzgeber die im GKV-VStG eingeführte Regelung zum Abbau der Überversorgung mit der Möglichkeit, auf die Nachbesetzung von Arztsitzen in überversorgten Planungsbereichen zu verzichten, mit der Änderung des § 103 SGB V durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) vom 16.7.2015 (BGBl I 1211) erweitert und die entsprechenden Instrumente ausgebaut hat.

    Der Senat orientiert sich vielmehr an der § 103 Abs. 3a Satz 5 iVm Satz 3 und Abs. 4 Satz 5 Nr. 6 SGB V idF des GKV-VSG zu Grunde liegenden Wertung: Die Privilegierung von Bewerbern, die bereits als Angestellte in der Praxis des bisherigen Vertragsarztes tätig waren oder die Praxis mit diesem gemeinschaftlich betrieben haben, wird dort an eine Kooperation mit einer Dauer von zumindest drei Jahren gebunden, um zu verhindern, dass die Regelungen zum Abbau von Überversorgung durch ein nur kurzzeitiges Anstellungs- oder Jobsharing-Verhältnis umgangen werden (vgl BT-Drucks 18/4095 S 108 zu Nr. 44 Buchst b Doppelbuchst bb) .

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    b) Der Krg-Anspruch der Klägerin ist nicht unter Zugrundelegung von § 46 S 2 SGB V in der erst vom 23.7.2015 an geltenden Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der GKV (Art. 20 Abs. 1 GKV-VSG vom 16.7.2015, BGBl I 1211) zu beurteilen.

    Der Senat hält grundsätzlich an der - auch vom LSG zugrunde gelegten - ständigen Rechtsprechung des 1. Senats des BSG fest, wonach es dem Versicherten obliegt, zur Vermeidung einer Unterbrechung von Krg-Ansprüchen (und zum Erhalt eines durchgehenden umfassenden Krankenversicherungsschutzes Pflichtversicherter) für eine Folge-AU-Bescheinigung spätestens am letzten Tag der zuvor bescheinigten AU Sorge zu tragen (BSGE 111, 18 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 4, RdNr 20; vgl auch - darauf Bezug nehmend - Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des GKV-VSG, BT-Drucks 18/4095 S 80 Zu Nummer 15 Zu Buchst b; zur insoweit zu bejahenden grundsätzlichen Zumutbarkeit für den Versicherten und zu Einwänden gegen diese Rspr vgl BSGE 118, 52 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 7, RdNr 22; kritisch dazu zB Knispel, NZS 2014, 561, 564 ff; Sonnhoff in jurisPK-SGB V, 3. Aufl 2016, § 44 RdNr 31 ff und § 46 RdNr 28 ff mit Nachweisen aus der instanzgerichtlichen Rspr).

    In Anbetracht des Umstandes, dass das Gesetz die Versagung von Leistungsansprüchen aus dem Recht der GKV bei unstreitiger Krankheit und ansonsten gegebenen Anspruchsvoraussetzungen nur unter qualifizierten Anforderungen ermöglicht (vgl §§ 52, 52a SGB V <"Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden">, auch § 146 Abs. 1 S 1 SGB III zur Alg-Fortzahlung im Krankheitsfall) , erschiene es unverhältnismäßig, einem Versicherten, der alle sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, die wegen derselben Krankheit für die Dauer von 78 Kalenderwochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums in Betracht kommenden Krg-Ansprüche (vgl § 48 Abs. 1 SGB V) selbst bei einer nur einen Tag lang dauernden Lücke bei den AU-Feststellungen uneingeschränkt zu versagen (vgl auch Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des GKV-VSG, BT-Drucks 18/4095 S 80 f Zu Nummer 15 Zu Buchst b: die Rechtslage sei "nicht sachgerecht" und "in der Praxis gelangen Versicherte oftmals unverschuldet und ohne genaue Kenntnis über die Rechtslage in diese Situation"; kritisch insoweit bereits zB Knispel, NZS 2014, 561, 568) .

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Eine Absenkung der Qualitätsanforderungen für die stationäre Versorgung auf Methoden mit dem bloßen Potential einer Behandlungsalternative ergibt sich nicht aus § 137c Abs. 3 SGB V (idF durch Art. 1 Nr. 64 Buchst b Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16.7.2015, BGBl I 1211, 1230, mWv 23.7.2015) .

    Nach den Gesetzesmaterialien sollten "Methoden mit dem Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative" im Rahmen der Krankenhausbehandlung zulasten der KKn erbracht werden können, insbesondere damit sie zur Versorgung typischerweise schwerer erkrankter Versicherter mit besonderem Bedarf nach innovativen Behandlungsalternativen zur Verfügung stünden (vgl Entwurf der Bundesregierung eines GKV-VSG, BR-Drucks 641/14 S 147 f zu Nr. 64 Buchst b).

    Dies gewährleiste die Teilhabe der Versicherten am medizinischen Fortschritt auch außerhalb von Studien (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit - 14. Ausschuss - zum Entwurf eines GKV-VSG, BT-Drucks 18/5123 S 135 zu Nr. 64 Buchst b).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht