Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 2010   

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BGBl. I 2015 S. 2010 (https://dejure.org/2015,51288)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 25.11.2015, Seite 2010
  • Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
  • vom 20.11.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

Meldungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 10.07.2015   BR   Kritik an Regierungsplänen zu Lebenspartnerschaftsrecht - Länder fordern Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartner
  • 04.09.2015   BT   Gleichstellung von Lebenspartnerschaften
  • 16.09.2015   BT   Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 29.09.2015   BT   "Ehe für alle" ist eine Interpretationsfrage
  • 07.10.2015   BT   Ehe für alle (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 16.10.2015   BT   Recht der Lebenspartner bereinigt (in: Bundestagsbeschlüsse vom 14. bis 16. Oktober)
  • 06.11.2015   BR   Recht der Lebenspartner - Bundesrat billigt Angleichung von Lebenspartnerschaft und Ehe
  • 06.11.2015   BR   Recht der Lebenspartner - Bundesrat billigt Angleichung von Lebenspartnerschaft und Ehe
  • 25.11.2015 BReg Lebenspartnerschaft - Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare
  • 21.12.2015   BT   Wichtige Beschlüsse des Jahres 2015
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des von der Klägerin mit der Verpflichtungsklage verfolgten Anspruchs sind § 51 VwVfG in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) sowie das Bundesvertriebenengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl. I S. 1902), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2018 - 11 A 2563/16

    Begriff des Wohnsitzes bei Vorliegen von mehreren Wohnsitzen; Erteilung eines

    Rechtsgrundlage für die Erteilung des Aufnahmebescheids sind die §§ 26 und 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG in der zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren;

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des von dem Kläger mit der Verpflichtungsklage verfolgten Anspruchs ist § 15 BVFG in der Fassung des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010).

    Für die Beurteilung des Begehrens des Klägers ist dabei im Ausgangspunkt die Rechtslage maßgeblich, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden hat (stRspr, BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 Rn. 11), mithin das Bundesvertriebenengesetz in der Fassung, die es durch Art. 10 des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) gefunden hat; während des Revisionsverfahrens sind keine weiteren Rechtsänderungen erfolgt.

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