Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 2025   

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BGBl. I 2015 S. 2025 (https://dejure.org/2015,51291)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 25.11.2015, Seite 2025
  • Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
  • vom 20.11.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Literatur (4)

  • zis-online.com PDF

    Entschleierte Schmiergelder nach der Reform des § 299 StGB (Prof. Dr. Ralf Krack; ZIS 2016, 83)

  • zis-online.com PDF

    Das Rechtsgut der Auslandsbestechung (§ 335a StGB) (Prof. Dr. Martin Böse; ZIS 2018, 119)

  • zis-online.com PDF

    § 299 StGB - Neue und ungelöste Probleme nach Schaffung des Geschäftsherrenmodells (Prof. Dr. Thomas Grützner, Corinna Helms und Prof. Dr. Carsten Momsen;ZIS 2018, 299)

  • stv-online.de PDF

    Ausweitung der Geldwäsche: Hört das denn nie auf?

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 06.03.2015   BR   Verbesserte Korruptionsbekämpfung - Absprachen bei Bauleistungen nicht der Verfolgung entziehen
  • 20.03.2015   BT   Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 23.03.2015   BT   Kampf gegen Korruption
  • 05.06.2015   BT   Anhörung zur Korruptionsbekämpfung
  • 09.06.2015   BT   Geschäftsherrenmodell stößt auf Ablehnung
  • 09.06.2015   BT   Geschäftsherrenmodell stößt auf Ablehnung
  • 07.10.2015   BT   Bekämpfung der Korruption (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 16.10.2015   BT   Bekämpfung der Korruption (in: Bundestagsbeschlüsse vom 14. bis 16. Oktober)
  • 06.11.2015   BR   Korruptionsbekämpfung - Grünes Licht für Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
  • 06.11.2015   BR   Korruptionsbekämpfung - Grünes Licht für Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
  • 25.11.2015 BReg Korruptionsbekämpfung - Kampf gegen Korruption

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes

    aa) Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20. November 2015 (BGBl. I 2025) hat der Gesetzgeber die Regelung über die Straflosigkeit der Selbstgeldwäsche in § 261 Abs. 9 StGB geändert und den persönlichen Strafausschließungsgrund in Satz 2 durch eine tatbestandsbezogene Rückausnahme eingeschränkt.
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Der neue Tatrichter wird zudem im Rahmen des gebotenen Günstigkeitsvergleichs zu prüfen haben, ob die durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20. November 2015 (BGBl. I, S. 2025) eingeführte Strafvorschrift des § 335a StGB, die an die Stelle der genannten Regelung des IntBestG getreten ist, ein milderes Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB darstellt (vgl. zu der dabei gebotenen konkreten Betrachtungsweise zuletzt BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, 653).

    Dabei könnte allerdings der Wille des Gesetzgebers, der sich ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien bei der Begriffsbestimmung an den Vorgaben des OECD-Übereinkommens sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2013 gegen Korruption (VN-Übereinkommen) orientieren wollte (vgl. BT-Drucks. 18/4350, S. 24 f.), für einen autonom völkerrechtlichen Amtsträgerbegriff in § 335a StGB sprechen.

  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Ausreichend ist ein zielgerichtetes Handeln, das konkret geeignet ist, den Herkunftsnachweis zu erschweren, ohne dass die Bemühungen des Täters zum Erfolg geführt haben müssen (s. BT-Drucks. 18/6389, S. 14; BGH, Urteil vom 27. Juli 2016 - 2 StR 451/15, NStZ 2017, 28, 29; MüKoStGB/Neuheuser, 3. Aufl., § 261 Rn. 67).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Diese Straflosigkeit wegen Geldwäsche entfällt vorliegend auch nicht durch den mit Gesetz vom 20. November 2015 (BGBl. I 2025) eingefügten § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB aF, da der Angeklagte die aus den rechtswidrigen Taten herrührenden Gegenstände nicht in den Verkehr gebracht hat.
  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 460/21

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich:

    (c) Die Einführung des "Geschäftsherrenmodells" in § 299 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB durch das "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" (BGBl. I 2015, 2025) bewirkt keine dem Angeklagten R. günstigere Rechtslage (§ 2 Abs. 3 StGB).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21

    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (alte Fassung: erkaufte

    Die Regelung des § 299 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist erst durch die Neufassung der Norm mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025) mit Wirkung vom 26. November 2015 eingefügt worden.
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