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   BGBl. I 2015 S. 2490   

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BGBl. I 2015 S. 2490 (https://dejure.org/2015,51214)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 30.12.2015, Seite 2490
  • Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
  • vom 21.12.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)

  • 15.04.2015   BT   Recht des Energieleitungsbaus (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 21.04.2015   BT   Erdverkabelung wird erleichtert
  • 31.07.2015   BT   Bundesrat für Erdkabel
  • 23.09.2015   BT   Anhörung zum Energieleitungsbau
  • 07.10.2015   BT   Anhörung zum Stromleitungsbau
  • 14.10.2015   BT   Erdverkabelung wird begrüßt
  • 14.10.2015   BT   Erdverkabelung von Stromleitungen begrüßt
  • 27.11.2015   BT   Recht des Energieleitungsbaus (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 02.12.2015   BT   Erdverkabelung bekommt Vorrang
  • 03.12.2015   BT   Vorrang für Erdverkabelung beim Energieleitungsbau (in: Bundestagsbeschlüsse am 3. und 4. Dezember)
  • 18.12.2015   BR   Energiewende - Bundesrat billigt Vorrang der Erdverkabelung bei Netzausbau
  • 18.12.2015   BR   Energiewende - Bundesrat billigt Vorrang der Erdverkabelung bei Netzausbau
  • 18.12.2015 BReg Netzausbau - Erdkabel statt Freileitung
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    a) § 78 VwVfG NRW bleibt gemäß § 26 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490), durch die auf Antrag eröffnete Möglichkeit einer einheitlichen Entscheidung nach § 26 Satz 1 NABEG unberührt.
  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

    Davon geht auch die Bundesregierung aus, die mit der Ausweitung des Erdkabelbegriffs auf alle Erdleitungen einschließlich Kabeltunnel und gasisolierte Rohrleitungen durch § 2 Abs. 1 Satz 2 EnLAG in der Fassung von Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) die Möglichkeit eröffnen wollte, "hinsichtlich anderer technischer Lösungen" Erfahrungen zu sammeln (BT-Drs. 18/4655 S. 3).
  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

    (1) Der Kläger meint, vor Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) habe es einer strategischen Umweltprüfung bedurft.
  • BVerwG, 30.01.2024 - 11 VR 6.23
    Aufgrund der durch das Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geschaffenen Möglichkeit, das Vorhaben grundsätzlich auch als Erdkabel zu errichten, hat sie den Planfeststellungsantrag, soweit er den jetzt streitgegenständlichen Abschnitt betrifft, zurückgenommen und stattdessen die Planfeststellung mit einem Erdkabelteilabschnitt beantragt.

    Ihr kommt schon deswegen keine Bedeutung zu, weil das streitgegenständliche Vorhaben in der Erstfassung des Energieleitungsausbaugesetzes nicht als Pilotvorhaben vorgesehen war, sondern erst durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) unter § 2 Abs. 1 Nr. 6 EnLAG hinzugekommen ist.

  • BVerwG, 30.01.2024 - 11 VR 5.23
    Aufgrund der durch das Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geschaffenen Möglichkeit, das Vorhaben grundsätzlich auch als Erdkabel zu errichten, hat sie den Planfeststellungsantrag, soweit er den jetzt streitgegenständlichen Abschnitt betrifft, zurückgenommen und stattdessen die Planfeststellung mit einem Erdkabelteilabschnitt beantragt.

    Ihr kommt schon deswegen keine Bedeutung zu, weil das streitgegenständliche Vorhaben in der Erstfassung des Energieleitungsausbaugesetzes nicht als Pilotvorhaben vorgesehen war, sondern erst durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) unter § 2 Abs. 1 Nr. 6 EnLAG hinzugekommen ist.

  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 7.20

    Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer

    Soweit die Klägerin vorbringt, dass dem Netzentwicklungsplan und folglich auch dem Bundesbedarfsplan eine unzureichende strategische Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 12c Abs. 2 Satz 1 EnWG) zugrunde liege, weil im Umweltbericht die gesetzlich vorgeschriebene Alternativenprüfung für die verbindliche Festlegung des Netzverknüpfungspunktes fehle (vgl. etwa Antweiler, NZBau 2013, 337 ), wäre ein solcher Fehler jedenfalls mittlerweile wegen der nachfolgenden Bestätigung des Bundesbedarfsplans i.d.F. von Art. 7 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490 ) durch Art. 3 Nr. 6 Buchst. b des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706 ) auf der Grundlage des überarbeiteten Netzentwicklungsplans 2030 (BT-Drs. 19/7375 S. 85) nicht mehr von Bedeutung.
  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40030

    Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und

    Der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss vom 24. Mai 2016 stellt eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG i.V.m. § 2 Abs. 6 UVPG i.d.F. des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) dar (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG), weil eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand (§§ 5 f. UVPG n.F. bzw. § 3b Abs. 1 Satz 1 UVPG in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 24.2.2010 [BGBl I S. 94], für den hier entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Planfeststellung zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.12.2015 [BGBl. I S. 2490] - im Folgenden: UVPG 2010).
  • BVerwG, 22.01.2024 - 11 VR 7.23
    Aufgrund der durch das Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geschaffenen Möglichkeit, das Vorhaben grundsätzlich auch als Erdkabel zu errichten, hat sie den Planfeststellungsantrag, soweit er den jetzt streitgegenständlichen Abschnitt betrifft, zurückgenommen und stattdessen die Planfeststellung mit einem Erdkabelteilabschnitt beantragt.

    Ihr kommt schon deswegen keine Bedeutung zu, weil das streitgegenständliche Vorhaben in der Erstfassung des Energieleitungsausbaugesetzes nicht als Pilotvorhaben vorgesehen war, sondern erst durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) unter § 2 Abs. 1 Nr. 6 EnLAG hinzugekommen ist.

  • BVerwG, 03.04.2019 - 4 A 1.18

    "Freihaltebelang"; 380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten;

    Dass der Gesetzgeber den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 EnLAG abschließende Wirkung zumisst, belegt die Neufassung des § 2 EnLAG durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490).
  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 10.19

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für eine

    Der Ansicht der Kläger die Änderungen durch das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsausbaus vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) hätten gleichwohl berücksichtigt werden müssen, ist nicht zu folgen.
  • OVG Hamburg, 30.09.2016 - 2 Bs 110/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Folgeunterkunft in Bergedorf abgelehnt

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 11.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 12.09.2018 - 4 A 13.17

    Abweichung; Bedarfsplan; Bundesverwaltungsgericht; Energieleitungsausbaugesetz;

  • OVG Hamburg, 24.08.2016 - 2 Bs 113/16

    Folgeunterkunft am Björnsonweg darf bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens

  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

  • VG Trier, 18.02.2016 - 2 K 3757/15

    Hilfeplan; Heranziehung von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kompetenz;

  • BVerwG, 09.05.2018 - 9 B 11.18

    Klage des Eigentümers und Mieters eines gewerblich genutzten Grundstücks gegen

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 7 KS 63/21

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschluss durch Online-Konsultation

  • BVerwG, 16.03.2021 - 4 A 12.19

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 14/19

    Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 12/19

    Klage einer Gemeinde gegen die Erdgasfernleitung ZEELINK abgewiesen

  • VG Magdeburg, 26.10.2016 - 7 A 15/15

    Prüfungsrecht: Anspruch auf Ausstellung eines neuen Diplomzeugnisses mit der

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