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   BGBl. I 2015 S. 2572   

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BGBl. I 2015 S. 2572 (https://dejure.org/2015,51224)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 30.12.2015, Seite 2572
  • Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze
  • vom 22.12.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 24.06.2015   BT   Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 26.06.2015   BT   Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • 28.09.2015   BT   Leichtere Anerkennung von Abschlüssen
  • 04.11.2015   BT   Anerkennungsgesetz für Ausländer
  • 06.11.2015   BT   Feststellung von Berufsqualifikationen (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 10.11.2015   BT   Votum über Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • 13.11.2015   BT   Anerkennung von beruflichen Qualifikationen (in: Bundestagsbeschlüsse vom 11. bis 13. November)
  • 18.12.2015 BReg Anerkennung beruflicher Qualifikation - Antragsverfahren für Europäer vereinfacht
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 54/15 B
    Dieses am 1.4.2012 in Kraft getretene Gesetz, das derzeit in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze vom 22.12.2015 (BGBl I 2572) gilt, definiert Berufsqualifikationen ebenfalls als Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise, Befähigungsnachweise oder einschlägige, im Ausland oder Inland erworbene Berufserfahrung nachgewiesen werden (§ 3 Abs. 1 BQFG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 4 E 536/16

    Gleichwertigkeit der in Polen erworbenen Ausbildung als Verwaltungsangestellter

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei dem Beruf der Verwaltungsfachangestellten um einen nicht reglementierten Beruf im Sinne der Legaldefinition des § 3 Abs. 5 des Gesetzes zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG, BGBl. I 2011 S. 2515, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015, BGBl I S. 2572) handelt, so dass die Vorschriften der §§ 9 ff. BQFG für reglementierte Berufe nicht eingreifen.
  • VG Düsseldorf, 09.06.2016 - 15 K 4750/15

    Gleichwertigkeit einer in Polen erworbenen Berufsqualifikation mit der

    Das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (Landesprüfungsamt), dessen Zuständigkeit für die angegriffene Entscheidung sich aus § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) in der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2572) geänderten Fassung vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) i. V. m. § 10 Abs. 1 Nr. 1 b) der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HWO) sowie die Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) vom 5. September 2006 (GV. NRW. S. 446) - zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Juli 2015 (GV. NRW. S. 400) - ergibt, hat seiner Prüfung der von der Klägerin begehrten Gleichwertigkeitsfeststellung zu Recht die Vorschriften der §§ 4 ff. BQFG zu Grunde gelegt, weil sich die Berufsqualifikation "Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte" in allen ihren Fachrichtungen auf einen im Sinne der vorgenannten Bestimmungen "nicht reglementierten Beruf" bezieht.
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