Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 925   

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BGBl. I 2015 S. 925 (https://dejure.org/2015,51448)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 19.06.2015, Seite 925
  • Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
  • vom 12.06.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (15)

  • 10.10.2014   BR   Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses - Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
  • 03.11.2014   BT   Empfehlungen des NSU- Ausschusses
  • 07.11.2014   BT   Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 11.12.2014   BT   Strafverschärfung bei Hasskriminalität strittig
  • 15.12.2014   BT   Anhörung zum Fazit des NSU-Ausschusses
  • 17.12.2014   BT   Uneinigkeit über Strafrechtsreform
  • 11.03.2015   BT   Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages )
  • 12.03.2015   BT   Justizreform als Folge der NSU-Mordserie geplant
  • 18.03.2015   BT   Reaktion auf NSU-Terrorserie
  • 19.03.2015   BT   Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt (in: Beschlüsse des Deutschen Bundestages am 19. März)
  • 19.03.2015   BT   Konsequenzen aus NSU-Terrorserie gezogen
  • 08.05.2015   BR   Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses - Länder stimmen Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität zu
  • 08.05.2015   BR   Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses - Länder stimmen Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität zu
  • 24.07.2015 BReg Kampf gegen Rechtsextremismus - Weitere Konsequenzen nach NSU-Mordserie
  • 21.12.2015   BT   Wichtige Beschlüsse des Jahres 2015
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 40/20

    Zu den Strafzumessungsumständen der fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele

    Diese Beweggründe und Ziele sind regelmäßig strafzumessungsrechtlich beachtlich, wie § 46 StGB in der Fassung vom 12. Juni 2015 (BGBl. I S. 925) - die zentrale Norm für die Ahndung rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens - bestimmt; denn dessen Absatz 2 Satz 2 führt seit dem 1. August 2015 die fremdenfeindlichen Beweggründe und Ziele explizit auf.
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 9/23

    Grundsätze der Strafzumessung (rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische

    Nichts anderes gilt für die mit den Gesetzen zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2015 (BGBl. I S. 925) und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) in § 46 Abs. 2 StGB näher benannten rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe und Ziele des Täters.
  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 23 A 14.2252

    Asylverfahrensrechtliche Streitigkeit, überlange Verfahrensdauer,

    Nach § 173 Satz 2 VwGO i. V. m. § 198 Abs. 5 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juni 2015 (BGBl I S. 925) kann eine Klage zur Durchsetzung eines Anspruchs nach Absatz 1 der Vorschrift frühestens sechs Monate nach Erhebung der Verzögerungsrüge erhoben werden.
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