Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 1610   

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https://dejure.org/2015,51347
BGBl. I 2015 S. 1610 (https://dejure.org/2015,51347)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 08.10.2015, Seite 1610
  • Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
  • vom 02.10.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)

Meldungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (14)

  • 18.03.2015 BReg Kabinett beschließt Reform - Das Wohngeld steigt
  • 08.05.2015   BR   Reform des Wohngeldrechts - Länder fordern kontinuierliche Anpassung des Wohngelds
  • 12.05.2015   BT   Wohngeldrecht und Wohnraumförderungsgesetz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 18.05.2015   BT   Regierung will Wohngeld erhöhen
  • 01.06.2015   BT   Wohngeldreform auf dem Prüfstand
  • 10.06.2015   BT   Breite Zustimmung für Wohngeldreform
  • 10.06.2015   BT   Positives Echo auf die geplante Wohngeldreform
  • 17.06.2015   BT   Umweltausschuss stimmt für Wohngeldreform
  • 24.06.2015   BT   Wohngeldrecht und Wohnraumförderung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 25.06.2015   BT   Bundestag stimmt über Wohngelderhöhung ab
  • 02.07.2015   BT   Bundestag stimmt Wohngelderhöhung zu
  • 03.07.2015   BT   Wohngeld erhöht (in: Bundestagsbeschlüsse vom 1. bis 3. Juli)
  • 25.09.2015   BR   Reform des Wohngeldrechts - Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen
  • 25.09.2015   BR   Reform des Wohngeldrechts - Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 32.17

    Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen

    Die anrechenbaren Unterkunftskosten nach § 12 Abs. 1 WoGG in der Fassung vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610) betrugen 879 EUR monatlich.
  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 43/18 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in

    Hiermit wäre es nicht zu vereinbaren, würde man einen erhöhten Wohnraumbedarf im Fall des (erweiterten) Umgangs, der aber noch nicht die Grenze in etwa hälftiger Betreuungsanteile erreicht, grundsätzlich ausschließen (vgl insoweit auch § 5 Abs. 4 Satz 2 WoGG idF des Gesetzes vom 2.10.2015, BGBl I 1610) .
  • BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 34.17

    Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen

    Die anrechenbaren Unterkunftskosten nach § 12 Abs. 1 WoGG in der Fassung vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610) betrugen 879 EUR monatlich.
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