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   BGBl. I 2015 S. 842   

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BGBl. I 2015 S. 842 (https://dejure.org/2015,51463)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 05.06.2015, Seite 842
  • Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
  • vom 27.05.2015

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18

    Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer

    Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung - BBhV - in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 27.05.2015 (BGBl. I S. 842; im Folgenden a.F.) sind Aufwendungen grundsätzlich nur beihilfefähig, wenn sie notwendig und angemessen sind.
  • VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 17.197

    Zusammenfallen von Eigenbehalten in der Beihilfe und in der Krankenkasse

    Im Rahmen der 6. Änderungsverordnung zur BBhV vom 27. Mai 2015 (BGBl. I S. 842, 845) wurde die bis dahin in § 49 Abs. 5 BBhV enthaltene, eine Doppelbelastung mit Eigenbehalten verhindernde Regelung deshalb ersatzlos aufgehoben.
  • VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01348

    Festsetzung der Belastungsgrenze bei der Beihilfe - Keine Addition der

    Im Rahmen der 6. Änderungsverordnung zur BBhV vom 27. Mai 2015 (BGBl. I S. 842, 845) wurde die bis dahin in § 49 Abs. 5 BBhV enthaltene, eine Doppelbelastung mit Eigenbehalten verhindernde Regelung deshalb ersatzlos aufgehoben.
  • VG Karlsruhe, 27.09.2017 - 9 K 3208/16

    Beihilfeanspruch; Analoganwendung von GOÄ-Nr 865 für Teambesprechungen

    Die streitgegenständlichen Aufwendungen basieren auf einer Liquidation vom 15.3.2016, so dass die Beihilfeverordnung in der Fassung der sechsten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 27.5.2015 (BGBl I 2015, 842) einschlägig ist.
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