Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 1594   

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BGBl. I 2016 S. 1594 (https://dejure.org/2016,19753)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 14.07.2016, Seite 1594
  • Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
  • vom 08.07.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-72162
    Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 01.04.2016   BT   Bereinigung von Bundesrecht
  • 13.05.2016   BT   Bundesrecht bereinigt (in: Bundestagsbeschlüsse am 12. und 13. Mai)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16

    Ausgleichsfonds; Barabgeltung; Barwert; Begünstigung; Beitragserhebung;

    Dass diese Vorschrift für die Barwertermittlung auf § 6a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), geändert durch Art. 123 Abs. 6 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594) verweist, legt nahe, zur Geldwertermittlung ebenfalls die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze (vgl. § 8 Abs. 2 und 3 EStG) heranzuziehen, auf die auch § 3 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) verweist.
  • BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16

    Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung

    Dass diese Vorschrift für die Barwertermittlung auf § 6a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), geändert durch Art. 123 Abs. 6 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594) verweist, legt nahe, zur Geldwertermittlung ebenfalls die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze (vgl. § 8 Abs. 2 und 3 EStG) heranzuziehen, auf die auch § 3 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) verweist.
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