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   BGBl. I 2016 S. 1730   

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BGBl. I 2016 S. 1730 (https://dejure.org/2016,21597)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 26.07.2016, Seite 1730
  • Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG)
  • vom 19.07.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-73042
    Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG)

Meldungen (7)

  • pwc.de

    Update Investmentbesteuerung: Bundeskabinett beschließt Gegenäußerung

  • deloitte-tax-news.de

    Investmentsteuergesetz 2018: Handlungsbedarf bei Spezial-Investmentfonds

  • bblaw.com

    Investmentsteuerreformgesetz

  • bblaw.com

    Investmentsteuerrecht: Auswirkungen auf gemeinnützige Körperschaften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (15)

  • 05.04.2016   BT   Diese Woche im Plenum des Bundestages
  • 11.04.2016   BT   Investmentbesteuerung wird neu geregelt
  • 03.05.2016   BT   Besteuerungsverfahren wird modernisiert
  • 04.05.2016   BT   Anhörung zur Investmentbesteuerung
  • 09.05.2016   BT   Türen zu neuen Steuergestaltungen
  • 09.05.2016   BT   Investmentbesteuerung differenziert bewertet
  • 10.05.2016   BT   Regierung lehnt Streubesitz-Steuer ab
  • 03.06.2016   BT   Reform der Investmentbesteuerung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 06.06.2016   BT   Votum über künftige Investmentbesteuerung
  • 08.06.2016   BT   Andere Besteuerung von Investmentfonds
  • 09.06.2016   BT   Bundestag reformiert die Investmentbesteuerung
  • 10.06.2016   BT   Investmentbesteuerung reformiert (in: Bundestagsbeschlüsse am 9. und 10. Juni )
  • 08.07.2016   BR   Besteuerung Investmentfonds - Reform der Investmentbesteuerung kommt
  • 08.07.2016   BR   Besteuerung Investmentfonds - Reform der Investmentbesteuerung kommt
  • 08.07.2016 BReg Steuerschlupflöcher schliessen - Bund verhindert aggressive Steuergestaltungen
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BFH, 26.07.2017 - XI R 22/15

    Zur Steuerbefreiung der Verwaltung von Unterstützungskassen

    Im Übrigen entspricht dies auch --entgegen der Auffassung des FA-- dem Verständnis des Gesetzgebers in der vom FA in Bezug genommenen BTDrucks 18/8045.

    Nach der Gesetzesbegründung zum Investmentsteuerreformgesetz vom 19. Juli 2016 (BGBl I 2016, 1730) wird auf die EuGH-Rechtsprechung verwiesen, die für eine Vergleichbarkeit mit den Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren u.a. voraussetzt, dass die Anteilsinhaber auch das Risiko tragen, das mit der Verwaltung des darin gesammelten Vermögens einhergeht (BTDrucks 18/8045, S. 141).

  • BFH, 15.03.2021 - I R 61/17

    Abkommensrechtliches Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV

    Soweit nach dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz --InvStRefG--) vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730, BStBl I 2016, 731) nunmehr auch die Kapital-Investmentgesellschaften begrifflich zu den "Investmentfonds" i.S. des Investmentsteuergesetzes zählen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.d.F. des InvStRefG --InvStG 2018-- i.V.m. § 1 Abs. 1 KAGB, s.a. BTDrucks 18/8045, S. 72) und als Zweckvermögen i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (inländische Fonds) bzw. als Vermögensmasse i.S. von § 2 Nr. 1 KStG (ausländische Fonds) fingiert werden (§ 6 Abs. 1 InvStG 2018), gilt dies gemäß Art. 11 Abs. 3 Satz 1 InvStRefG erst mit Wirkung ab 01.01.2018 und berührt daher die rechtliche Beurteilung des Streitfalls nicht.
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 31/16

    Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG

    aaa) § 6 Abs. 2 InvStG wurde durch Art. 2 des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl I 2016, 1730) eingefügt.
  • FG Münster, 13.10.2016 - 9 K 1087/14

    Steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien durch eine

    Darüber hinaus führt die im BMF-Schreiben vorgesehene steuerliche Behandlung des Erwerbs und der Weiterveräußerung eigener Anteile zu einer Minderung des ausschüttbaren Gewinns und zu einem früheren Zugriff auf das steuerliche Einlagekonto (vgl. dazu Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 28 KStG Rz. 51e/1; Ott, DStR 2014, 673, 676 ff.; ders., DStR 2016, 227; Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes - InvStRefG -, Bundesratsdrucksache 119/1/16, S. 3).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    Sei aus den vorgenannten Gründen bereits nach allgemeinen Grundsätzen die von der Klägerin begehrte Teilwertabschreibung nicht anzuerkennen, bedürfe es keiner Entscheidung darüber, ob auch das in § 8 Abs. 2 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes i.d.F. vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl I 2016, 1730) --InvStG a.F.-- zum Ausdruck kommende Transparenzprinzip eine Abschreibung der Immobilienfonds-Anteile ausschließe oder einschränke.
  • BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18

    Vorlage an das BVerfG: BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2

    Das Investmentgesetz wurde inzwischen durch das am 22.07.2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt (BGBl I 2013, 1981), das Investmentsteuergesetz durch das Investmentsteuergesetz 2018 (Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730).
  • BFH, 15.11.2017 - I R 39/15

    Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die

    Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten dabei nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2009 --nunmehr § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) vom 19. Juli 2016 (BGBl I 2016, 1730, BStBl I 2016, 731)-- auch die Einkünfte aus Tätigkeiten im Sinne dieses Buchstabens, die von einer Körperschaft i.S. des § 2 Nr. 1 KStG erzielt werden, die mit einer Kapitalgesellschaft oder sonstigen juristischen Person i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG vergleichbar ist.
  • BFH, 15.11.2017 - I R 55/15

    Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht - Korrekturverfahren nach

    Denn die Rechtslage hat sich durch die im Zuge der Reform des Investmentsteuerrechts in das Investmentsteuergesetz 2004 eingefügten Übergangsregelungen des § 13 Abs. 4a und 4b InvStG 2004 i.d.F. des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) vom 19. Juli 2016 (BGBl I 2016, 1730, BStBl I 2016, 731) --InvStG 2004 n.F.-- in auch für den Streitfall relevanter Weise geändert.
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 2/18

    Belastung der Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften bei

    Soweit die Klägerin der Auffassung ist, dass durch die Versagung der Steuerbefreiung die Versorgungsbezüge einer verfassungswidrigen Vorbelastung unterworfen werden, ist diese Frage beim Empfänger der Versorgungsbezüge, nicht aber auf Ebene der Klägerin zu klären (vgl. auch § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG eingefügt durch das Gesetz vom 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730).
  • BFH, 16.03.2023 - VIII R 36/19

    Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog.

    Bestätigt wird dieses Auslegungsergebnis durch die Einfügung der Sätze 4 und 5 in § 20 Abs. 2 EStG und der Sätze 8 und 9 in § 20 Abs. 4 EStG mit Wirkung zum Veranlagungszeitraum 2017 durch das Investmentsteuerreformgesetz vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730).
  • BFH, 30.11.2022 - VIII R 15/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.11.2022 VIII R 30/20 - Steuerliche

  • BFH, 15.03.2021 - I R 1/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.03.2021 I R 61/17 -

  • FG München, 03.08.2022 - 1 K 32/21

    Teilfreistellung gemäß § 20 Abs. 1 InvStG

  • BFH, 14.06.2023 - VIII R 17/22

    Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Fall des

  • BFH, 30.11.2022 - VIII R 30/20

    Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog.

  • BFH, 29.03.2018 - I B 79/17

    Unzulässige Beschwerde zu ausgelaufenem Recht

  • FG Köln, 08.09.2022 - 15 K 2594/20

    Investmentsteuerreform: Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne ist rechtmäßig

  • BFH, 03.07.2019 - I E 1/19

    Streitwert einer Klage gegen die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nach § 13

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 3 K 1264/16

    Keine Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Investmentfonds bei Vorlage

  • FG Münster, 22.09.2020 - 2 K 1232/10

    Einkommensteuer - Zur Auslegung des Begriffs "Grundsatz der Risikomischung" nach

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