Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 1839   

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BGBl. I 2016 S. 1839 (https://dejure.org/2016,22176)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 29.07.2016, Seite 1839
  • Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
  • vom 26.07.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-73052
    Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und des Hochbaustatistikgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 01.06.2016   BT   Statistikgesetze sollen geändert werden
  • 08.06.2016   BT   Änderungen im Immissionschutzgesetz
  • 10.06.2016   BT   Umwelt- und Hochbaustatistikgesetz geändert (in: Bundestagsbeschlüsse am 9. und 10. Juni )
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 28.09.2016 - 7 C 1.15

    Umweltverbandsklage; Präklusion; immissionsschutzrechtliches

    a) Die Annahme des Berufungsgerichts, der Kläger unterliege bei der Anfechtung des Genehmigungsbescheids vom 10. August 2009 einem Einwendungsausschluss nach § 2 Abs. 3 Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 753), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2069), weil er es unterlassen habe, innerhalb der Frist des § 10 Abs. 3 Satz 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1839) schriftlich Einwendungen zu erheben, steht mit revisiblem Recht nicht im Einklang.
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