Gesetzgebung
BGBl. I 2016 S. 3152 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2016, Seite 3152
- Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
- vom 22.12.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Meldungen (3)
- heise.de
Bonpflicht tritt zum 1. Januar in Kraft [16.12.2019]
- nwb-experten-blog.de
Kassengesetz - worauf Gewerbetreibende jetzt bei elektronischen Kassen achten sollten
- nwb.de
Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Welche Anforderungen müssen Kassen aktuell erfüllen? [05.08.2016]
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)
- 08.09.2016 BT Keine Manipulationen an Kassensystemen
- 14.09.2016 BT Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 28.09.2016 BT Zwei öffentliche Anhörungen beschlossen
- 11.10.2016 BT Anhörung zum Betrug mit Registrierkassen
- 17.10.2016 BT Kassensystem zum Teil stark manipuliert
- 17.10.2016 BT Hohe Steuerausfälle durch manipulierte Kassensysteme
- 18.10.2016 BT Bundesrat kritisiert Plan zum Kassenschutz
- 03.11.2016 BT Manipulationen an elektronischen Registrierkassen
- 13.12.2016 BT Bundestag will gegen Manipulationen an Registrierkassen vorgehen
- 14.12.2016 BT Schutz von Kassen vor Manipulationen
- 16.12.2016 BR Kassenmanipulation - Verstärkte Maßnahmen gegen Steuerbetrug an Ladenkassen
- 16.12.2016 BR Kassenmanipulation - Verstärkte Maßnahmen gegen Steuerbetrug an Ladenkassen
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch …
Gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152) sind die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.(a) Aus § 146 Abs. 1 Satz 1 AO ergab sich in den Streitjahren noch keine allgemeine Einzelaufzeichnungspflicht (anders die Rechtslage seit den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152).
Die Kassen-Nachschau --als ein mögliches Instrument einer wirksamen Kontrolle der Vollständigkeit der Ursprungsaufzeichnungen-- ist trotz frühzeitiger Kenntnis des Gesetzgebers von der Problematik der vollständigen Einnahmeerfassung in den "Bargeld-Branchen" erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 in § 146b AO aufgenommen worden (Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152).
- FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
Außerdem sind gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22.12.2016, BGBl I 2016, 3152) die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. - FG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 8 K 501/17
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung gewerblicher Einkünfte - kein strukturelles …
Auf diese Missstände hätten insbesondere der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystematik im Bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr (DFKA, Anlage K30 --Anlagen im Ordner "Anlagen Klägerseite" sofern nicht anders angegeben--), die Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen (Anlage K45), die Steuerfahndung Münster (Anlage K47) und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG, Anlage K49) in ihren Stellungnahmen zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl I 2016, 3152, BStBl I 2017, 21) hingewiesen.Hiervon geht auch der Gesetzgeber selbst aus; ferner davon, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen keine ausreichenden Möglichkeiten bieten, um Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen (z.B. Kassendaten) ohne großen Aufwand durch die Außenprüfungsdienste vor Ort aufzudecken (vgl. Gesetzesbegründung zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, BT-Drucks 18/9535, Seiten 1 und 11; vgl. auch BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 27; Umsatzverkürzung mittels elektronischer Kassensysteme: Eine Bedrohung für die Steuereinnahmen, OECD 2013, www.oecd.org/ctp/crime/Sales_suppression_German_website.pdf, nachfolgend: OECD-Studie 2013).
Dies stellt ein mögliches Instrument einer wirksamen Kontrolle der Vollständigkeit der Ursprungsaufzeichnungen dar (vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 87) und führt zu einer deutlichen Erhöhung des Entdeckungsrisikos (vgl. BT-Drucks 18/9535, Seite 12, BT-Drucks 18/9957, Seite 4).
Dieser Personalbedarf wird allerdings dadurch begrenzt, dass bei elektronischen Kassen ein standardisierter Datenexport über eine einheitliche Schnittstelle erfolgt (vgl. BT-Drucks 18/9957, Seite 4, § 4 der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr --KassenSichV-- vom 26. September 2017, BGBl I 2017, 3515; zum geschätzten Aufwand durch Kassen-Nachschauen auch BT-Drucks 18/9535, Seite 16 Mitte --für Unternehmen-- und Seite 17 --für die Verwaltung--).
Mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, nämlich erst mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl I 2016, 3152) sind gesetzliche Regelungen zur Beseitigung dieser Problematik erlassen worden.
- BFH, 16.09.2021 - IV R 34/18
Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015
Soweit das FG seine Ansicht, die Nichteinführung einer Kassenpflicht sei nicht politisch motiviert, darauf stütze, dass der Gesetzgeber 2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (DigGAufzMaSchG) vom 22.12.2016 (BGBl I 2016, 3152) erlassen und somit auch Nachbesserungsversuche unternommen habe, übersehe es, dass dieses Gesetz offene Ladenkassen gerade nicht erfasse. - FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Aussetzung der Vollziehung: Pflicht zur Führung eines Kassenbuches bei …
Nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO sind seit der Änderung durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 2016, 3152) Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festzuhalten. - FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18
Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss
Gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152) sind die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. - FG Köln, 04.08.2022 - 3 K 2129/20
Schätzungsbefugnis bei zusätzlichem Einsatz einer elektronischen Registrierkasse …
Für die Beurteilung der Streitjahre 2015 und 2016 gilt § 146 Abs. 1 AO in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.10.2002 (BGBl. I S. 3866), für das Streitjahr 2017 gilt die Fassung durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl I S. 3152).Diese Regelung im Gesetz vom 22.12.2016 sollte die bis dahin bestehende Rechtslage nicht verändern, sondern nur die einschlägige Rechtsprechung des BFH zu derartigen Fällen kodifizieren (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Bundestags-Drucksache 18/10667, Seite 26).
- FG Hamburg, 29.06.2018 - 2 V 290/17
Aussetzung der Vollziehung: Schätzung bei Marktbeschicker, der nur …
Gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152) sind die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. - FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18
Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen - …
Gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152) sind die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. - FG Hamburg, 20.05.2019 - 6 K 109/18
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Schätzung bei Gebrauchtwagenhändler
Gemäß § 146 Abs. 1 AO in der in den Streitjahren noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152) sind die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen (vgl. zum Ganzen: BFH…, Beschluss vom 12. Juli 2017, X B 16/17, BFH/NV 2017, 1204, juris, Rn. 59). - FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei fehlerhafter …
- FG Niedersachsen, 21.08.2020 - 3 K 208/18
Außenprüfung bei Einzelhandelsunternehmen