Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 3150   

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https://dejure.org/2016,47823
BGBl. I 2016 S. 3150 (https://dejure.org/2016,47823)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2016, Seite 3150
  • Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
  • vom 22.12.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    18-73417
    Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Literatur (2)

  • HRR Strafrecht

    Das neue Verbrechen der Aggression nach § 13 VStGB (RA Andreas Arno Glauch; HRRS 2017, 85-88)

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 19

    Das neu gefasste Verbot des Angriffskrieges

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 03.06.2016   BT   Änderung des Völkerstrafgesetzbuches (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 06.06.2016   BT   Aggression als Tatbestand des Völkerrechts
  • 26.09.2016   BT   Ja zum Straftatbestand der Aggression im Völkerrecht
  • 27.09.2016   BT   Staatliche Aggression bestrafen
  • 01.12.2016   BT   Ja zum Straftatbestand der Aggression im Völkerrecht
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Diese Straftatbestände hat der deutsche Gesetzgeber im 2002 geschaffenen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) zusammen mit anderen völkerstrafrechtlichen Tatbeständen geregelt (Völkerstrafgesetzbuch vom 26. Juni 2002 <BGBl I S. 2254>, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 <BGBl I S. 3150>).
  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche

    Im Übrigen können die Sachurteilsvoraussetzungen nicht, wie die Beschwerde meint, im Hinblick auf eine - vermeintliche - Verzögerung des Rechtsstreits großzügiger ausgelegt werden, zumal gegen eine aus Sicht des Betroffenen unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens im Wege der §§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3150) vorgegangen werden kann.
  • VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
    In der nationalen Umsetzung sind nach dem Völkerstrafgesetzbuch vom 26.06.2002 (BGBl. I S. 2254), geändert durch Gesetz vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3150), im Krieg begangene bestimmte Verbrechen gegen Personen (§ 8), gegen Eigentum und sonstige Rechte (§ 9), gegen humanitäre Operationen und Embleme (§ 10), der Einsatz verbotener Methoden der Kriegsführung (§ 11) und der Einsatz verbotener Mittel der Kriegsführung (§ 12) unter Strafe gestellt.
  • VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15
    Einer weitergehenden Geschäftsverteilung i.S.v. § 21e des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077, zuletzt geändert am 22. Dezember 2016, BGBl. I S. 3150; GVG) bedarf es, anders als der Beschwerdeführer meint, nicht.
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