Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 1057 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 12.05.2017, Seite 1057
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
- vom 04.05.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
Meldungen
- sueddeutsche.de
Gemeinden können Grundstücke nun viel leichter als Bauland ausweisen [09.03.2017]
Literatur
- derenergieblog.de
Das neue Baugesetzbuch: drei Dinge, die sich ändern
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)
- 24.01.2017 BT Stärkung der urbanen Innenentwicklung
- 06.02.2017 BT Anhörung zur Einführung der Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet"
- 08.02.2017 BT Städtebaurecht im Fokus
- 10.02.2017 BR Urbanes Wohnen - Länder sehen Verbesserungsbedarf beim Thema urbanes Wohnen
- 15.02.2017 BT Bauexperten pochen auf Lärmschutz
- 22.02.2017 BT Bauen in verdichteten städtischen Gebieten soll leichter werden
- 06.03.2017 BT Bundesrat: Nachbesserungen im Baurecht
- 08.03.2017 BT Baurechtsnovelle passiert Ausschuss
- 31.03.2017 BR Urbane Gebiete - Innerstädtischen Wohnraum schaffen
- 31.03.2017 BR Urbane Gebiete - Innerstädtischen Wohnraum schaffen
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1).
Wird zitiert von ... (35)
- BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16
Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
Während des Revisionsverfahrens sind § 13a und § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO in der Fassung des Art. 2 Nr. 4 und 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) in Kraft getreten (im Folgenden: BauNVO 2017).Unerheblich ist insoweit, dass der Gesetzgeber den Änderungen der Baunutzungsverordnung nur klarstellende Funktion beigemessen hat (BT-Drs. 18/10942, S. 35; BT-Drs. 18/11439, S. 21).
Diesen Gedanken greift § 13a Satz 2 BauNVO 2017auf (vgl. BT-Drs. 18/10942, S. 57).
- VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382
Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans
Das Tatbestandsmerkmal "anschließen" ist in der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 18/10942 S. 47) nicht näher thematisiert worden.Mit dem durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) eingeführten und am 13. Mai 2017 in Kraft getretenen § 13b BauGB reagierte der Gesetzgeber auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, U.v. 4.11.2015 - 4 CN 9.14 - BVerwGE 153, 174 = juris Rn. 25), wonach im Falle der Anwendung des vereinfachten Verfahrens auf der Grundlage von § 13a BauGB die Inanspruchnahme von Außenbereichsgrundstücken im Grundsatz selbst dann versagt ist, wenn die Außenbereichsfläche so stark von der angrenzenden Bebauung geprägt ist, dass sie sich als deren organische Fortsetzung darstellt (vgl. Petersen, KommunalPraxis BY, 86; Hofmeister/Mayer, ZfBR 2017, 551; Krautzberger, ZfBR 2017, 644; Arndt/Mitschang, ZfBR 2017, 738).
Auch wenn der Gesetzgeber neben unbeplanten Innenbereichsflächen i.S. von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB auch "bebaute Flächen, die nach § 30 Absatz 1 oder 2 BauGB zu beurteilen sind" als im Zusammenhang bebaute Ortsteile ansieht (vgl. BT-Drs. 18/10942 S. 47), ist mehr als fraglich, ob die gemeinsame Grenze zum Geltungsbereich des Bebauungsplans "H..." als anschlussfähiger Ortsteil in diesem Sinne angesehen werden kann.
Die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 18/10942 S. 47) gibt auch diesbezüglich keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden Hinweise über die Regelungsvorstellungen des Gesetzgebers.
- BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17
Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
Während des Revisionsverfahrens sind die §§ 13a und 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO in der Fassung des Art. 2 Nr. 4 und 5 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) in Kraft getreten (im Folgenden: BauNVO 2017).Unerheblich ist insoweit, dass der Gesetzgeber den Änderungen der Baunutzungsverordnung nur klarstellende Funktion beigemessen hat (BT-Drs. 18/10942 S. 35; BT-Drs. 18/11439 S. 21).
Diesen Gedanken greift § 13a Satz 2 BauNVO 2017auf (vgl. BT-Drs. 18/10942 S. 57).
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16
Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines …
§ 13 BauGB wurde aber zeitlich später erst durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) in das Baugesetzbuch eingefügt. - OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20
Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels …
Zudem erachtet der Senat es bei dieser Betrachtung als gesicherte Erkenntnis, dass § 13a BauNVO, der Ferienwohnungen legal definiert und diese unbeschadet des § 10 BauNVO u.a. zu den Gewerbebetrieben nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zugehörig erklärt, auf den bereits am 03.01.2011 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 60 der Antragsgegnerin keine Anwendung findet, da die Vorschrift erst im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. 2017 I S. 1057) ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt worden ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18.10.2017 - 4 CN 6.17 -, juris [Rn. 8 f.] und - 4 C 5.16 -, juris [Rn. 11 f.]).Auch aus § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO 1990 - die Änderung des § 11 Abs. 1 Satz 2 BauNVO ist ebenso wie § 13a BauNVO erst durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. 2017 I S. 1057) ohne Rückwirkung in die Baunutzungsverordnung eingefügt worden -, wonach als sonstige Sondergebiete auch Gebiete für die Fremdenbeherbergung festgesetzt werden können, folgt nichts anderes (…VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.07.2016 - 5 S 2220/15 -, a.a.O. [Rn. 9]).
- VGH Bayern, 09.05.2018 - 2 NE 17.2528
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung - Vereinfachtes Verfahren nach § …
Zwar hat sich der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zu § 13b BauGB (BT-Drs. 18/10942 S. 47) nicht mehr detailliert mit den Voraussetzungen des Anhangs II der Plan-UP-RL auseinandergesetzt. - OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 1 C 11757/17
Kein Bebauungsplan der Innenentwicklung außerhalb des Siedlungsbereichs einer …
§ 13b BauGB, der mit dem Gesetz vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057 ff) mit Wirkung vom 13. Mai 2017 in das Baugesetzbuch eingefügt wurde, scheidet als Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan der Antragsgegnerin bereits deshalb aus, weil er zum maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, dem 21. Februar 2017, nicht existent war. - VG Hannover, 23.07.2020 - 4 B 2507/20
Ferienwohnung; Gebietserhaltungsanspruch; reines Wohngebiet
Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ergibt sich für den streitgegenständlichen Fall nichts Anderes aus dem am 13.05.2017 in Kraft getretenen § 13a Satz 2 BauNVO (BGBl 2017 I S. 1057). - VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an …
§ 13b BauGB, der mit dem Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057 ff.) mit Wirkung vom 13.05.2017 in das Baugesetzbuch eingefügt wurde, scheidet als Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan der Antragsgegnerin bereits deshalb aus, weil er zum maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, dem 05.09.2016, nicht existent war. - OVG Niedersachsen, 18.06.2019 - 1 KN 64/15
Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; Ferienwohnen; Hauptsatzung; Sondergebiet; …
Dies gilt unbeschadet des Umstandes, dass maßgeblich die BauNVO in der im Zeitpunkt des Beschlusses des Bebauungsplanes als Satzung geltenden Fassung ist (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO, § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB;… vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Okt. 2018, § 1 BauNVO, Rn. 41), mithin die BauNVO in der auch derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die auch den nach dem Willen des Gesetzgebers klarstellenden (…BT-Drs. 18/10942, S. 56), durch Gesetz vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) mit Wirkung zum 13. Mai 2017 eingeführten § 13a BauNVO enthält. - VG Schwerin, 16.08.2018 - 2 A 3543/17
Nutzungsänderung von zu Dauer-Wohnzwecken errichteten Räumlichkeiten zu …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 4/17
Bestimmtheit von Höhen- und Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan
- BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18
Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung; …
- VG München, 18.06.2018 - M 8 K 17.4323
Zulässigkeit eines Boardinghouses im allgemeinen Wohngebiet
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2019 - 10 D 88/16
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans aufgrund unrichtiger Datierung des Endes des …
- OVG Niedersachsen, 21.02.2020 - 1 MN 147/19
Abwägungsgebot; Außenwohnbereich; Gesundheitsgefährdung; Lärmbelastung; …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
Anforderungen an einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
- BVerwG, 12.06.2018 - 4 BN 28.17
Abwägung einer planbedingten Zunahme des Verkehrslärms auch unterhalb der …
- OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20
Abwägungsgebot; Baurecht auf Zeit; Immissionskonflikt; Lärm; Trennungsgebot; …
- VGH Bayern, 12.12.2019 - 15 CS 19.1609
Baugenehmigung für Ferienwohnungen in allgemeinem Wohngebiet
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
- VG Stade, 02.07.2020 - 2 A 1752/18
Bauvorbescheid; Umnutzung zu einer Ferienwohnung
- OVG Schleswig-Holstein, 02.11.2023 - 1 KN 11/19
Einstellen der Bebauungsplanunterlagen in das Internet; antragsbefugter …
- OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 MN 165/21
Campingplatz; Campingplatzgebiet; Dauerwohnen; Durchführungsvertrag; …
- VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 872/18
Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses als Gastronomie- …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2017 - 1 KN 10/16
Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages gegen einen Bebauungsplan
- VerfGH Bayern, 30.11.2020 - 17-VII-19
Verfassungswidrigkeit eines Bebauungsplans
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2020 - 2 L 87/18
Bauvorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses
- OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei …
- BVerwG, 13.06.2023 - 4 BN 33.22
Verfehlung des gestalterischen Auftrags durch den Bebauungsplans
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2023 - 1 MB 18/22
Auslegung eines Bebauungsplans; gestuftes Vorgehen der Behörde gegen …
- OVG Sachsen, 11.03.2021 - 1 A 444/15
Nutzungsuntersagung; Bordell; bordellartiger Betrieb; Sado-Maso-Salon; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 3 K 428/18
Ausschluss von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und der Nutzung als …
- VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 N 21.2545
Unwirksamer Bebauungsplan - Veröffentlichung von Unterlagen im Internet
- VG Schleswig, 01.08.2022 - 8 B 42/22