Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1228   

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BGBl. I 2017 S. 1228 (https://dejure.org/2017,16805)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 29.05.2017, Seite 1228
  • Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
  • vom 23.05.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    18-74059
    Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Meldungen (4)

  • faz.net

    Mutterschutzreform: Warum Schwangere nicht auf Kränen arbeiten sollen [19.07.2016]

  • wolterskluwer-online.de

    Normierung der Rückkehrgarantie - Bundesrat billigt vorgeschlagene Neuregelung des Mutterschutzrechts

  • anwalt.de

    Das neue Mutterschutzrecht und deren wesentlichen Neuerungen - Was hat sich geändert? [09.10.2016]

  • anwalt.de

    Bundesrat billigt in Stellungnahme neues Mutterschutzgesetz

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 29.06.2016   BT   Neuregelung des Mutterschutzrechts (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 06.07.2016   BT   Schwesig will Mutterschutz ausweiten
  • 19.09.2016   BT   Korrekturen beim Mutterschutz angemahnt
  • 13.03.2017   BT   Pralament berät über Ausweitung des Mutter­schutz­rechts
  • 27.03.2017   BT   Abstimmung über Neuregelung des Mutterschutzrechts
  • 29.03.2017   BT   Grünes Licht für Mutterschutz-Reform
  • 12.05.2017   BR   Ausweitung des Mutterschutzes - Bundesrat stimmt Reform des Mutterschutzes zu
  • 12.05.2017   BR   Ausweitung des Mutterschutzes - Bundesrat stimmt Reform des Mutterschutzes zu

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Zudem muss sich das Vorbringen des Betriebsrats angesichts seines gegenwarts- und zukunftsbezogenen Auskunftsverlangens nunmehr an der gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Anhörung in der Tatsacheninstanz (27. September 2017) geänderten Rechtslage - und damit ua. an den Bestimmungen des MuSchG in der seit 1. Januar 2018 geltenden Fassung vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228) - ausrichten (vgl. zB BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 17) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auch dort sieht es der Gesetzgeber aber inzwischen als sachgerecht an, den Mutterschutz auf Fehlgeburten zu erstrecken (zum Kündigungsschutz bei Fehlgeburt nach § 16 MuSchG-E BT-Drucks 18/8963 S 87 f; BT-Drucks 18/11782 S 35).
  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Soweit das MuSchG künftig nicht mehr ua Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern Frauen in einer Beschäftigung iS von § 7 Abs. 1 SGB IV einbezieht, ist dies für die Umlagepflicht in den hier betroffenen Jahren 2006 bis 2008 ohne Belang (vgl zur künftigen Regelung § 1 Abs. 2 S 1 MuSchG idF durch Art. 1 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.5.2017, BGBl I 1228 mWv 1.1.2018 und hierzu Begründung zum Entwurf der BReg eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, BR-Drucks 230/16 S 51) .

    Es widerspricht dem nicht, dass das MuSchG ab 1.1.2018 ua auch für Frauen gilt, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, diese aber weitgehend von den leistungsrechtlichen Regelungen ausnimmt (vgl § 1 Abs. 2 S 2 Nr. 7 MuSchG idF durch Art. 1 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.5.2017, BGBl I 1228) .

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