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   BGBl. I 2017 S. 1570   

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BGBl. I 2017 S. 1570 (https://dejure.org/2017,18940)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 14.06.2017, Seite 1570
  • Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
  • vom 08.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung

Meldungen

  • archive.is

    Das Burkaverbot läuft ins Leere [28.04.2017]

Literatur

  • lawblog.de

    Populismus rettet nicht vor Populismus

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 16.02.2017   BT   Gesetzentwurf zu Gesichtsverhüllungen
  • 29.03.2017   BT   Regelung gegen Gesichtsverhüllung
  • 18.04.2017   BT   Beamten und Soldaten sollen ihr Gesicht im Dienst nicht verhüllen
  • 22.12.2017   BT   Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2017
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    Durch Art. 3 Nr. 1 des "Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) ist § 4 Abs. 3 Satz 2 SG neu gefasst worden.

    Indem § 4 Abs. 3 Satz 2 SG in der Fassung von Art. 3 Nr. 1 des "Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) von Kleidungsstücken spricht, die nicht Uniformteile sind, aber mit der Uniform getragen werden, geht er ebenfalls von einem Wortverständnis aus, nach dem eine Uniform aus Kleidungsstücken besteht.

    Auch die Begründung der Neufassung (BT-Drs. 18/11180 S. 11 f.) befasst sich allein mit Gefährdungen der Funktion einer Uniform durch Verwendung nicht zur Uniform gehörender Kleidungsstücke, die eine vertrauensvolle Kommunikation des Uniformträgers mit Bürgern, Vorgesetzten und Kameraden im Wege stehen und damit die Achtung und das Vertrauen beeinträchtigen können, die die dienstliche Stellung eines Soldaten erfordert.

    Dies umfasst - wie die Neufassung klarstellt - die Befugnis festzulegen, welche privaten Kleidungsstücke mit der Dienstuniform getragen werden dürfen (BT-Drs. 18/11180 S. 11 f.).

    Die Neufassung des § 4 Abs. 3 Satz 2 SG durch das "Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) ermöglicht zwar eine Sachzusammenhangsregelung zur Sicherung der Funktion der Uniform, beschränkt dies aber auf Kleidungsstücke.

    Dies soll dem Erlassgeber Trageverbote bezüglich von privaten Kleidungsstücken und damit eine Ausgestaltung der Dienstpflicht, die Uniform zu tragen, ermöglichen (BT-Drs. 18/11180 S. 11 f.).

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Die maßgeblichen Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl I S. 713, DRiG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl I S. 1570), lauten:.
  • BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20

    Impfpflicht bei Soldaten

    Bei Erlass der hier maßgeblichen Befehle war dieselbe Regelung noch in § 17 Abs. 4 SG in der Fassung vom 8. Juni 2017 (BGBl. I 1570; im Folgenden: SG 2017) enthalten.
  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Das Truppendienstgericht hat festgestellt, dass der Soldat durch die vom Strafgericht festgestellten Handlungen, wegen derer dieses ihn wegen fahrlässiger Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hatte, vorsätzlich gegen die Pflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 2 a.F. SG, d.h. § 17 Abs. 2 Satz 3 SG in der seit dem 15. Juni 2017 geltenden Fassung von Art. 3 Nr. 2 des Änderungsgesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), verstoßen und damit wissentlich und willentlich ein Dienstvergehen begangen hat, wobei die schwerwiegenden Folgen auf fahrlässigem Handeln beruhen.
  • BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 2.17

    Analogie; Analogieschluss; Anknüpfungspunkt für Analogie; Anpassungsbedarf;

    a) Ein Mitwirkungsrecht des Antragstellers bei der Herabsetzung der Arbeitszeit wegen begrenzter Dienstfähigkeit gemäß § 27 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), ergibt sich nicht unmittelbar aus § 68 Abs. 1 Nr. 6 PersVG BB.
  • BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 3.17

    Mitwirkung des Personalrats hinsichtlich Herabsetzung der Arbeitszeit eines

    a) Ein Mitwirkungsrecht des Antragstellers bei der Herabsetzung der Arbeitszeit wegen begrenzter Dienstfähigkeit gemäß § 27 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), ergibt sich nicht unmittelbar aus § 68 Abs. 1 Nr. 6 PersVG BB.
  • VG Halle, 18.02.2019 - 5 B 159/18

    Verschweigen von eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bei

    Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) - BBG - ist die Ernennung mit Wirkung auch für die Vergangenheit unter anderem dann zurückzunehmen, wenn sie durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde.
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2017 - 13 LA 27/17

    Feststellung des Verlusts des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts;

    Nach § 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) - vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), in der hier maßgeblichen zuletzt durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) geänderten Fassung (vgl. zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts bei der Anfechtung einer Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts: BVerwG, Urt. v. 16.7.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, NVwZ-RR 2015, 910, 911; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 12 mit weiteren Nachweisen), kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt werden, wenn die Voraussetzungen dieses Rechts innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen sind oder diese Voraussetzen nicht vorliegen.
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

    Insofern stellt die Übergangsregelung des § 69k BeamtVG (in der Fassung vom 8. Juni 2017, BGBl. I S. 1570) ausdrücklich klar, dass für Versorgungsfälle, welche zeitlich vor dem 11. Januar 2017 eingetreten sind, u. a. § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG in der bis zum 10. Januar 2017 geltenden Fassung - also § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG März 2012 - anzuwenden ist.
  • BVerwG, 27.03.2018 - 5 P 4.17

    Mitwirkung des Personalrats für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische

    a) Ein Mitwirkungsrecht des Antragstellers bei der Herabsetzung der Arbeitszeit wegen begrenzter Dienstfähigkeit gemäß § 27 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG) vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), ergibt sich nicht unmittelbar aus § 68 Abs. 1 Nr. 6 PersVG BB.
  • VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 207.17

    Zuerkennung des Flüchtlingsstatus eines Afghanen; Abschiebungsverbot wegen

  • VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 219.17

    Asylrecht: Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Afghanistan

  • VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11391/17

    Laufbahnzweigwechsel eines rheinland-pfälzischen Lehrerin; Realschule plus /

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2017 - 17 MP 7/17

    Einstweilige Verfügung; Grundschulung; Soldatenbeteiligung; Soldatenvertreter;

  • VG München, 27.05.2021 - M 17 K 19.1475

    Zahnärztliche Leistungen, Gebührenrecht, Gebührensatz, Zahnlackierung, CHX-Lack,

  • VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17

    Kürzung von Versorgungsbezügen für in den Ruhestand versetzte Soldaten

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.384

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich - Berufssoldat

  • VG Würzburg, 12.12.2017 - W 1 K 17.60

    Ehescheidungsbedingte Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten bei

  • VGH Hessen, 14.07.2023 - 1 A 764/20

    Anspruch eines beamteten Hochschullehrers auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis

  • VG München, 08.07.2021 - M 17 K 19.2673

    Beihilfe, Hallux valgus, GOÄ-Nr. 2135 für den komplexen Weichteileingriff am

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.319

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich

  • VG München, 14.10.2021 - M 17 K 19.3585

    Mehrleistungen der Beihilfe für Aufwendungen zur vollstationären Pflege eines

  • VG Trier, 27.11.2017 - 6 K 4124/17

    Anwendungsbereich des SVG § 55c Abs 1 S 3; Verstoß gegen den

  • VG Berlin, 28.06.2017 - 16 K 204.17

    Zuerkennung des Flüchtlingsstatus einer Afghanin

  • VG München, 22.02.2021 - M 17 K 19.1279

    Kein neuer Behandlungsfall nach GOÄ bei bloßer Verschlimmerung der Erkrankung

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