Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1586   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19338
BGBl. I 2017 S. 1586 (https://dejure.org/2017,19338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,19338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 16.06.2017, Seite 1586
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
  • vom 11.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Fünftes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 30.11.2016   BT   Änderung des Sprengstoffgesetzes
  • 01.12.2016   BT   Regierung will das Sprengstoffgesetz ändern
  • 16.01.2017   BT   Stellungnahme zu Sprengstoffgesetz
  • 17.01.2017   BT   Änderung des Sprengstoffgesetzes

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) (ABl. L 178 vom 28.6.2013, S. 27), der Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 1) und der Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU der Kommission vom 16. April 2014 über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen gemäß der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 115 vom 17.4.2014, S. 28).

    Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Stuttgart, 03.01.2020 - 5 K 5181/19

    Ungültigerklärung einer THW-Sprengberechtigung; Außenwirkung - Verwaltungsakt

    Dies zeigt sich auch in der Gesetzesbegründung zu § 1a Abs. 4 SprengG, in der es heißt: "Da eine generelle Freistellung von den Umgangsarten Erwerb und Überlassen erfolgt, bedarf es keiner gesonderten Freistellung für das innerbetriebliche Überlassen und die Empfangnahme" (vgl. BT-Drs. 18/10455, Seite 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht