Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2074   

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BGBl. I 2017 S. 2074 (https://dejure.org/2017,22131)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 04.07.2017, Seite 2074
  • Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
  • vom 27.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Meldungen (2)

Literatur (6)

  • handelsblatt.com

    Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen: Neue Rechtslage und Verwaltungsanweisung

  • lto.de

    Neues Unternehmenssteuerrecht: Verlagerung verhindern, Sanierung sichern

  • deloitte-tax-news.de

    Anti-Lizenzbox-Gesetz: Bundesrat nimmt Stellung

  • handelsblatt.com

    Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen: Europäisches Beihilferecht hält § 3a EStG n.F. in der Schwebe

  • handelsblatt.com

    Geringwertige Wirtschaftsgüter: Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung auf 800 EUR beschlossen

  • noerr.com

    Sanierungserlass: Bundesrat fordert neue gesetzliche Grundlage [10.03.2017]

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 07.03.2017   BT   Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken
  • 08.03.2017   BT   Vier Anhörungen beschlossen
  • 17.03.2017   BT   Anhörung zu Steuer­praktiken bei der Über­lassung von Rechten
  • 22.03.2017   BT   Länder unterstützen Lizenzen-Plan
  • 27.03.2017   BT   Anhörung zu Lizenzen
  • 30.03.2017   BT   Lob und Kritik für Steuer-Vorhaben
  • 18.04.2017   BT   Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken und Steuerumgehung
  • 26.04.2017   BT   Lizenzschranke beschlossen
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BFH, 23.08.2017 - I R 52/14

    Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle

    aaa) Zeitgleich mit der Abfassung des BMF-Schreibens in BStBl I 2017, 741 am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (vom 27. Juni 2017, BGBl I 2017, 2074, BStBl I 2017, 1202) beschlossen, durch dessen Art. 2 und 4 u.a. die Vorschriften des § 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des § 7b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) geschaffen worden sind.
  • BFH, 23.08.2017 - X R 38/15

    Keine Begünstigung von Sanierungsgewinnen vor Inkrafttreten des § 3a EStG

    § 3a des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 --EStG n.F.-- (BGBl I 2017, 2074) ist vorliegend nicht anwendbar.
  • BVerfG, 29.09.2020 - 1 BvR 1550/19

    16. Atomgesetz-Novelle vom 10. Juli 2018 nicht in Kraft getreten; Gesetzgeber

    In anderen Gesetzen ist ein Inkrafttreten an dem Tag vorgesehen, an dem die Europäische Kommission durch Beschluss feststellt, dass einzelne Regelungen entweder keine oder mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen darstellen (vgl. Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 20. Dezember 2016, BGBl I S. 3045 ; Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017, BGBl I S. 2074 ; Art. 39 Abs. 7 und Abs. 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019, BGBl I S. 2451 ).
  • BFH, 17.01.2019 - III R 49/17

    Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine

    Durch Einfügung von § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl I 2017, 2074) habe der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Nachversteuerung auch bei Übertragung auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des § 1 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetz (KStG) stattfinde, da auch in diesen Fällen von einer Besteuerung nach dem EStG zu einer Besteuerung nach dem KStG gewechselt werde.
  • BVerwG, 05.03.2021 - 9 B 8.20

    Billigkeitserlass nach § 227 AO bei Sanierungsgewinnen

    Daraufhin wurde mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) in § 3a und § 3c Abs. 4 EStG sowie in § 7b GewStG die steuerliche Behandlung von Sanierungsmaßnahmen neu geregelt und die Steuerfreiheit "wiederhergestellt" (vgl. zur Begründung BT-Drs. 18/12128 S. 30 und 36).

    Die Neuregelung gilt ab dem 5. Juli 2017 und ist nach § 36 Abs. 2c Satz 1 GewStG i.d.F. vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) (Zeitlicher Anwendungsbereich) erstmals auf Fälle anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 8. Februar 2017 (Datum der Veröffentlichung des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs) erlassen wurden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 1689/20

    Keine steuerliche Freistellung von Sanierungsgewinnen im Wege des Erlasses

    aaa) Zeitgleich mit der Abfassung des BMF-Schreibens in BStBl I 2017, 741 am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (vom 27. Juni 2017, BGBl I 2017, 2074, BStBl I 2017, 1202) beschlossen, durch dessen Art. 2 und 4 u.a. die Vorschriften des § 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des § 7b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) geschaffen worden sind.
  • BFH, 27.11.2020 - X B 63/20

    Unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a Abs. 2 EStG

    Die Vorschrift wurde durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) eingeführt und gilt --mit Blick auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung des Großen Senats des BFH-- grundsätzlich erstmals für nach dem 08.02.2017 ausgesprochene Schuldenerlasse (§ 52 Abs. 4a Satz 1 EStG).
  • FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 2520/16

    (Teil-)Erlass von Steuerschulden durch Sanierungsgewinn aufgrund eines

    Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zum Sanierungserlass hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl I 2017, 2074) einen neuen § 3a in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt, nach welchem Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei sind.

    Er wurde erst mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl I 2017, 2074) in das EStG eingefügt und gilt erst aufgrund des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) auch rückwirkend.

  • FG Saarland, 07.06.2022 - 2 V 1379/21

    (Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag auf Steuerfreistellung von

    Der durch Gesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl I 2017, 2074) eingefügte § 3a EStG stellt sog. Sanierungserträge von der Einkommensteuer frei (zur Rechtsentwicklung vgl. etwa Seer in Kirchhof/Seer, EStG, 21. Aufl. 2022, § 3a Rz. 1 m.w.N.).

    a) Nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG, der durch Gesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl I 2017, 2074) in das EStG eingefügt wurde, sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung (Sanierungsertrag) steuerfrei.

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1367/20

    Steuerrechtliche Behandlung unternehmensbezogener Sanierungserträge -

    Vielmehr sollte nach einer Stellungnahme des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.06.2017 (BGBl. I 2017, S. 2074) § 3a EStG "in allen offenen Fällen" anzuwenden sein (BT-Drucks 18/11531, S. 5), was im Jahr 2017 allerdings (noch) nicht Gesetz geworden war.
  • FG Hamburg, 12.06.2020 - 5 K 160/17

    Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Erlass einer Forderung aus ausschließlich

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1362/20

    Unternehmensbezogene Sanierungserträge im Einkommensteuerrecht und

  • VG Saarlouis, 08.01.2019 - 3 L 1524/18

    Antrag auf Erlass oder Stundung der festgesetzten und angeforderten Gewerbesteuer

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 9 LA 87/20

    Billigkeitserlass; Gewerbesteuerfestsetzung; Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung;

  • OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20

    Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Unbilligkeit

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1362/20 zurück zur Übersicht Seite drucken
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