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   BGBl. I 2017 S. 2193   

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BGBl. I 2017 S. 2193 (https://dejure.org/2017,22282)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 05.07.2017, Seite 2193
  • Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
  • vom 30.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)

Meldungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 17.01.2017   BT   Überweisungen im vereinfachten Verfahren
  • 23.01.2017   BT   Hochwasserschutz soll verbessert werden
  • 22.02.2017   BT   Regierung will den Hochwasserschutz verbessern
  • 13.03.2017   BT   Anhörung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
  • 21.03.2017   BT   Debatte über den Hochwasserschutz
  • 18.04.2017   BT   Regierung will den Hochwasserschutz verbessern
  • 05.05.2017   BT   Bundestag entscheidet über besseren Hochwasserschutz
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG Karlsruhe, 02.08.2018 - 10 K 266/18

    Nachbarschützende Wirkung des Bauverbots in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

    Das bislang in § 78 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WHG a.F. normierte Bauverbot in festgesetzten Überschwemmungsgebieten findet sich nunmehr - ohne inhaltliche Änderung (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes - Hochwasserschutzgesetz II -, BT-Drs. 18/10879, S. 28) - in § 78 Abs. 4 S. 1 WHG n.F. Die Rechtsgrundlage für die ausnahmsweise Zulassung eines Bauvorhabens ist nunmehr in § 78 Abs. 5 S. 1 WHG n.F. normiert.

    Die Begründung zum Gesetzesentwurf enthält insoweit lediglich die Aussage, dass die bisherige Ausnahmeregelung in § 78 Abs. 3 WHG a.F. nunmehr in § 78 Abs. 5 WHG n.F. enthalten sei (vgl. BT-Drs. 18/10879, S. 28).

    Hierdurch wird nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die nachbarschützende Wirkung "festgeschrieben" (vgl. BT-Drs. 18/10879, S. 28).

    Als Nachbarschaft seien dabei nicht nur die unmittelbaren Grundstücksnachbarn, sondern alle diejenigen anzusehen, deren verfassungsrechtliche Rechtsgüter durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mehr als nur geringfügig beeinträchtigt sein könnten (vgl. zum Ganzen: BT-Drs. 18/10879, S. 27).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 VwGO, der Planfeststellungsverfahren für Maßnahmen des öffentlichen Küsten- oder Hochwasserschutzes erstinstanzlich den Oberverwaltungsgerichten zuweist (eingefügt durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes v. 30.06.2017, BGBl I S. 2193 mit Wirkung vom 06.07.2017 - Hochwasserschutzgesetz II -).

    Die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen und Dämmen zum Schutz vor Hochwasser ist ein vom Wasserhaushaltsgesetz verfolgtes Ziel (vgl. §§ 67 ff. WHG), was insbesondere seit Inkrafttreten des Hochwasserschutzgesetzes II (v. 30.06.2017, BGBl I S. 2193) zum Ausdruck kommt.

    Maßgeblich ist insoweit nicht (mehr) § 71 Abs. 1 Satz 1 WHG, sondern der mit dem Hochwasserschutzgesetz II (v. 30.06.2017, BGBl I S. 2193) zum 5. Januar 2018 eingeführte § 71 Abs. 2 WHG.

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 8 CS 18.455

    Drittschutz gegen wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für Errichtung einer

    Dabei kann dahinstehen, inwiefern § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG a.F. überhaupt drittschützende Wirkung entfaltet (offen lassend BayVGH, U.v. 27.7.2017 - 8 BV 16.1030 - juris Rn. 19 ff.; ablehnend Hünnekens in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Juli 2017, Vorbem zu §§ 72 bis 81 WHG Rn. 36, jeweils m.w.N.; vgl. zur klarstellenden Funktion der Neuregelung in § 78a Abs. 2 Satz 3 WHG n.F. die Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 18/10879, S. 17).

    Es muss sich um einen spürbaren, nicht unerheblichen Nachteil handeln, der dem Betroffenen nicht mehr zumutbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2000 - 22 ZS 00.1252 - juris Rn. 11; OVG RP U.v. 2.3.2010 - 1 A 10176/09 - juris Rn. 43; Rossi in Siedler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand Februar 2017, § 78 Rn. 81 m.w.N.; Zloch in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 78 Rn. 50; zum Erfordernis einer mehr als geringfügigen Beeinträchtigung nach den novellierten §§ 78 f. WHG n.F. vgl. auch BT-Drs. 18/10879, S. 27 ff.).

  • VGH Hessen, 10.06.2020 - 3 A 905/19

    Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten des vorbeugenden Hochwasserschutzes

    Darauf, dass das den Ländern zustehende Vorkaufsrecht gemäß § 99a Wasserhaushaltsgesetz - WHG - erst am 5. Januar 2018 durch Gesetz vom am 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) in das WHG eingeführt worden ist, kommt es nicht entscheidend an, wenn auch dessen Existenz dafürspricht, dass das Vorkaufsrecht der Gemeinden nicht ohne städtebaulichen Bezug greift.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen;

    Soweit den Vorschriften zum vorbeugenden Hochwasserschutz grundsätzlich Drittschutz zukommen soll, dürfte dies wohl eher auf die aktuell geltende Rechtslage zutreffen, nicht aber, soweit es den Schutz für festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 78 WHG betrifft, auf die - hier noch maßgebliche - Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) (vgl. zum Meinungsstand vor und nach Inkrafttreten des Hochwasserschutzgesetzes II: Hünnekens in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2020, vor §§ 72 bis 81 Rn. 53 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2018 - 1 MR 3/18

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans in einem Überschwemmungsgebiet

    Zwar war ihr mit der durch das sog. Hochwasserschutzgesetz II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) bereits zum 06.07.2018 in Kraft getretenen Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 16 c) BauGB bei Satzungsbeschluss am 20.07.2017 die Möglichkeit eröffnet, im Bebauungsplan Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen festzusetzen.
  • VGH Bayern, 20.04.2021 - 22 A 21.40004

    Änderung der sachlichen Zuständigkeit für Windenergieanlagen

    Dem entspricht es, dass der Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, soweit ersichtlich, von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bisher nicht auf Zuständigkeits-, sondern lediglich in Bezug auf Verfahrensregelungen angewandt wurde (vgl. BVerfG, B.v. 7.7.1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. - BVerfGE 87, 48/62 ff. = juris Rn. 39 ff. zu § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG in der Fassung des Gesetzes vom 9.7.1990 (BGBl I S. 1354) - Ausschluss der Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; BVerfG (Kammer), B.v. 17.3.2005 - 1 BvR 308/05 - juris Rn. 15 zu § 552a ZPO in der Fassung des Gesetzes vom 24.8.2004 (BGBl I S. 2198) - Zurückweisung der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision durch einstimmigen Beschluss unter näher bestimmten Voraussetzungen; BVerwG, U.v. 12.3.1998 - 4 CN 12.97 - juris Rn. 10 ff. zu § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der Fassung des Gesetzes vom 1.11.1996 (BGBl I S. 1626) - Antragsbefugnis für Normenkontrollanträge; s.a. VGH BW, U.v. 18.10.2017 - 3 S 642.16 - juris Rn. 25 ff. zur Aufhebung des § 47 Abs. 2a VwGO durch Gesetz vom 29.5.2017 (BGBl I S. 1298); s. allerdings auch BayVGH, B.v. 30.10.2019 - 8 ZB 18.1444 - juris Rn. 22 zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 VwGO in der Fassung des Gesetzes vom 30.6.2017 (BGBl I S. 2193) - Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für bestimmte Planfeststellungsverfahren, hier jedoch bei verändertem Streitgegenstand; s.a. W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 90 Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 103/21

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Ermittlungs- und Bewertungsfehler;

    Im Zuge der Neufassung des § 78 WHG in seiner vom 5. August 2018 bis zum 30. August 2021 geltenden Fassung mit dem Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017, BGBl. I S. 2193) hat der Gesetzgeber an dieses Grundsatzurteil angeknüpft und festgelegt, dass das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 Satz 1 WHG nur für den Au- ßenbereich gilt.
  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 9 N 17.2305

    Wasserrechtliches Planungsverbot für Überschwemmungsgebiete

    Der Gesetzgeber hat dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2014 im Zuge der Neufassung des § 78 WHG mit dem Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II vom 30.6.2017, BGBl I S. 2193) dementsprechend Rechnung getragen und klargestellt, dass das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 Satz 1 WHG nur für den Außenbereich gilt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet "Freizeit und Sport";

    Die Antragsgegnerin hat hiermit dem Verbot der Bauleitplanung gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1 WHG (in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes - Hochwasserschutzgesetz II - vom 30. Juni 2017, BGBl. I S. 2193) Rechnung getragen, wonach in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt ist.
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 8 ZB 18.2119

    Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

  • OVG Sachsen, 09.03.2022 - 1 C 103/21
  • VG Augsburg, 11.11.2019 - Au 9 K 19.1040

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Wasserwirtschaftsamt

  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 9 BV 21.851

    Erfolglose Nachbarklage gegen Einfamilienhaus - Verschärfung der Hochwassergefahr

  • VG München, 05.06.2018 - M 2 K 18.1225

    Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts bei Planergänzungsbeschluss im

  • VGH Bayern, 14.02.2023 - 9 BV 21.833

    Erfolglose Berufung eines Nachbarn wegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus mit

  • VG Hannover, 12.03.2021 - 12 A 285/19

    Abfluss; Bestimmtheit; Drittschutz; Klagebefugnis; Nachbarklage; Rückhalteraum;

  • VG Köln, 06.09.2018 - 8 K 9850/17
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