Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2394   

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BGBl. I 2017 S. 2394 (https://dejure.org/2017,25332)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.07.2017, Seite 2394
  • Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
  • vom 17.07.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
  • bundestag.de

    Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften

Meldungen (3)

  • lto.de

    Neues Reiserecht ab dem 1. Juli: Pauschal oder nicht, das ist hier die Frage [25.06.2018]

  • spiegel.de

    Neues Pauschalreisegesetz: Worauf Sie jetzt bei der Urlaubsbuchung achten müssen [25.05.2018]

  • spiegel.de

    Umstrittene EU-Pauschalreise-Richtlinie: Bundestag beschließt Umsetzung [02.06.2017]

Literatur

  • lto.de

    Umsetzung des neuen Reiserechts: Auf Kosten der Kleinen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)

  • 16.12.2016   BR   Reform des Reiserechts - Bundesrat fordert mehr Verbraucherschutz im Reiserecht
  • 16.01.2017   BT   Angleichung des Reiserechts an EU-Normen
  • 17.01.2017   BT   Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie
  • 17.01.2017   BT   Anhörung zu Änderungen im Reiserecht
  • 24.01.2017   BT   Neues Reiserecht löst Sorgen aus
  • 24.02.2017   BT   Mukoviszidose-Patienten und Pauschalreiserecht
  • 06.03.2017   BT   Reiserecht: Regierung will nachbessern
  • 06.03.2017   BT   Regierung will bei Pau­schal­reisen nachbessern
  • 07.03.2017   BT   Regierung will bei Pau­schal­reisen nachbessern
  • 22.05.2017   BT   Das Reiserecht soll an EU-Normen angeglichen werden
  • 27.06.2017   BR   Reiserecht - Bundesrat berät Reform des Reiserechts
  • 21.07.2017   BR   Reiserecht - Mehr Verbraucherschutz im Reiserecht

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 135/20

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    (2) Der Umstand, dass die Preisangabenverordnung zwischenzeitlich durch Parlamentsgesetze geändert worden ist (vgl. etwa § 20 Abs. 9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004, BGBl. I S. 1414; Art. 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017, BGBl. I S. 2394), ändert nichts an ihrem einheitlichen Rang als Rechtsverordnung (vgl. BVerfGE 114, 196, 238 [juris Rn. 205]; BVerfGE 114, 303, 312 [juris Rn. 40]; aA BeckOK.GG/Uhle aaO Art. 80 Rn. 52 mwN).
  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für

    Denn auch ohne gesonderte Vereinbarung darf der Reisende erwarten, dass die am Ort der Hotelanlage geltenden Sicherheitsvorschriften als Mindeststandard eingehalten werden (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs zum Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 18/10822, S. 78; Staudinger/Kaiser, BGB (2016), § 651f Rn. 88 mwN; Staudinger/Fricke, jurisPR-IWR 3/2019, Anm. 2 Buchst. C).
  • BGH, 03.03.2021 - IV ZR 312/19

    Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zwischen dem deutschen

    Von dieser Ermächtigung ist in Deutschland durch Art. 46d EGBGB (vormals Art. 46c EGBGB) Gebrauch gemacht worden (vgl. BT-Drucks. 16/12104 S. 6, 10; 18/10822 S. 22).
  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 62/19

    Kfz-Unfall in Deutschland: Anwendbares Recht für Regressanspruch des litauischen

    Von dieser Ermächtigung ist in Deutschland durch Art. 46d EGBGB (vormals Art. 46c EGBGB) Gebrauch gemacht worden (vgl. BT-Drucks. 16/12104 S. 6, S. 10; 18/10822 S. 22, S. 99).
  • AG Düsseldorf, 08.12.2021 - 37 C 270/21

    Coronapandemie: EuGH-Vorlage zur Pauschalreise-Richtlinie

    Darüber hinaus ging mit der Normierung des neuen § 651h des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie einher (siehe Bundestagsdrucksache 18/10822).
  • LG Halle, 17.05.2022 - 3 O 159/21

    Reisevertrag: Wirksamkeit des formularmäßigen Wahlrechts des Reiseveranstalters

    Die Regelung des § 651 h BGB n. F. wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.07.2017 (BGBl. 2017, S. 2394 ff.) mit Wirkung für ab 01.07.2018 geschlossene Verträge neu gefasst.

    "Die Richtlinie löst sich von dem Mindestharmonisierungsansatz ihrer Vorläuferrichtlinie zugunsten eines Vollharmonisierungsansatzes, der es den Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Vorschriften vorzusehen" (vgl. Gesetzesbegründung vom 11.01.2017, Bundestagsdrucksache 18/10822).

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2021 - 12 U 155/21

    Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zweier ausländischer

    Von dieser Ermächtigung ist in Deutschland durch Art. 46d EGBGB (bis zum 30.06.2018 inhaltsgleich: Art. 46c EGBGB) Gebrauch gemacht worden (vgl. BT-Drucks. 16/12104 S. 6, 10; 18/10822 S. 22).
  • OLG Hamburg, 21.03.2019 - 5 U 130/18

    Reisevertrag / Angabepflichten

    Nachdem § 4 BGB-InfoV mit Ablauf des 30.6.2018 durch Art. 7 des Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.7.2017 (BGBl. I 2394) außer Kraft getreten ist, ergibt sich der Unterlassungsanspruch der Antragstellerin aus §§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. §§ 651a Abs. 2, 651d Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 250 § 3 Nr. 3 EG-BGB.

    Denn diese Vorschrift, die ebenfalls erst mit Wirkung vom 1.7.2018 durch Art. 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.7.2017 (BGBl. I 2394) in die PAngV eingefügt worden ist, bestimmt, dass der in der Werbung, auf der Webseite oder in Prospekten eines Reiseveranstalters angegebene Reisepreis abweichend von § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV nach Maßgabe des § 651d Abs. 3 S. 1 BGB und Art. 250 § 1 Abs. 2 EG-BGB geändert werden kann.

  • OLG Koblenz, 21.06.2021 - 5 U 550/21

    Kreuzfahrt / Corona-Pandemie / Außergewöhnliche Umstände / Beweislastumkehr /

    Richtig ist an den klägerischen Ausführungen allein, dass das Vertretenmüssen vom Gesetz unterstellt wird, was sich (unter anderem) aus Seite 83 der Bundestagsdrucksache 18/10822 ergibt, die der Kläger zitiert.
  • AG Hannover, 31.08.2018 - 510 C 3198/18

    Reisevertrag / Reiserückpreiszahlung / Einreiseverweigerung /

    a) Auf das Rechtsverhältnis der Parteien finden wegen des Reisevertragsschlusses am 30.10.2017 gemäß der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 42 EGBGB zum Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17.7.2017 (BGBl. I S. 2394) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der BGB-Informationspflichten-Verordnung in der bis zum 30.6.2018 geltenden Fassung weiter Anwendung.
  • AG Hannover, 05.01.2018 - 410 C 2011/17

    Wilder Streik / Entschädigungsanspruch / Verschulden

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