Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 2575   

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BGBl. I 2017 S. 2575 (https://dejure.org/2017,25639)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 24.07.2017, Seite 2575
  • Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
  • vom 17.07.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 31.03.2017   BR   Rentenangleichung - Bundesrat möchte Finanzierung der Renteneinheit aus Steuermitteln
  • 20.04.2017   BT   Einheitliches Rentenrecht
  • 04.05.2017   BT   Anhörung zum Renten­ausgleich zwischen West und Ost
  • 15.05.2017   BT   Korrekturbedarf bei Rentenanpassung
  • 22.05.2017   BT   Bundestag stimmt über bundesweit einheit­liches Rentenrecht ab
  • 31.05.2017   BT   Reform der Betriebsrente und Renteneinheit
  • 27.06.2017   BR   Renteneinheit - Renteneinheit Ost-West zum Abschluss im Bundesrat
  • 24.07.2017   BR   Renteneinheit - Ost-West Rentenangleichung kommt
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R

    Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das

    Das Tempo der Angleichung der Erwerbseinkommensverhältnisse lässt erwarten, dass die Sonderbewertungsvorschriften für EP Ost erst durch das - derzeit in der parlamentarischen Beratung befindliche - Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drucks 18/11923 vom 12.4.2017; darin wird als vorläufiger Wert für 2016 von einem Durchschnittsentgelt Ost in Höhe von 87, 1 % des Westwerts ausgegangen: BT-Drucks 18/11923 S 21) wegfallen werden.
  • FG Sachsen, 19.02.2018 - 5 K 567/17

    Rechtsstreit um den Ansatz eines Rentenfreibetrages; Fehlende Berücksichtigung

    Die Auffassung des Beklagten, der Rentenfreibetrag würde als undynamischer Eurobetrag reguläre Rentenerhöhungen außer Betracht lassen, könne aufgrund des zwischenzeitlich vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetzesentwurfes (BT-Drucksache 18/11923) nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - L 21 U 41/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Höhe der

    Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung (Artikel 1 RÜG) wurde festgelegt, dass die Ost-Löhne für die Ermittlung der Entgeltpunkte mit einem gesetzlich festgelegten Faktor hochgewertet werden (§ 256a i.V.m. Anlage 10 SGB VI), damit sich das geringere Lohnniveau in den neuen Bundesländern nicht in der späteren Rente verfestigt (vgl. Entwurf eines Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes, BT-Drs. 18/11923, S. 2).
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