Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 2575 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 24.07.2017, Seite 2575
- Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
- vom 17.07.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)
- 31.03.2017 BR Rentenangleichung - Bundesrat möchte Finanzierung der Renteneinheit aus Steuermitteln
- 20.04.2017 BT Einheitliches Rentenrecht
- 04.05.2017 BT Anhörung zum Rentenausgleich zwischen West und Ost
- 15.05.2017 BT Korrekturbedarf bei Rentenanpassung
- 22.05.2017 BT Bundestag stimmt über bundesweit einheitliches Rentenrecht ab
- 31.05.2017 BT Reform der Betriebsrente und Renteneinheit
- 27.06.2017 BR Renteneinheit - Renteneinheit Ost-West zum Abschluss im Bundesrat
- 24.07.2017 BR Renteneinheit - Ost-West Rentenangleichung kommt
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R
Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das …
Das Tempo der Angleichung der Erwerbseinkommensverhältnisse lässt erwarten, dass die Sonderbewertungsvorschriften für EP Ost erst durch das - derzeit in der parlamentarischen Beratung befindliche - Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drucks 18/11923 vom 12.4.2017; darin wird als vorläufiger Wert für 2016 von einem Durchschnittsentgelt Ost in Höhe von 87, 1 % des Westwerts ausgegangen: BT-Drucks 18/11923 S 21) wegfallen werden. - FG Sachsen, 19.02.2018 - 5 K 567/17
Rechtsstreit um den Ansatz eines Rentenfreibetrages; Fehlende Berücksichtigung …
Die Auffassung des Beklagten, der Rentenfreibetrag würde als undynamischer Eurobetrag reguläre Rentenerhöhungen außer Betracht lassen, könne aufgrund des zwischenzeitlich vom Gesetzgeber verabschiedeten Gesetzesentwurfes (BT-Drucksache 18/11923) nicht mehr aufrechterhalten werden. - LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - L 21 U 41/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Höhe der …
Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung (Artikel 1 RÜG) wurde festgelegt, dass die Ost-Löhne für die Ermittlung der Entgeltpunkte mit einem gesetzlich festgelegten Faktor hochgewertet werden (§ 256a i.V.m. Anlage 10 SGB VI), damit sich das geringere Lohnniveau in den neuen Bundesländern nicht in der späteren Rente verfestigt (vgl. Entwurf eines Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes, BT-Drs. 18/11923, S. 2).