Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 2739 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 28.07.2017, Seite 2739
- Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- vom 18.07.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
- bundestag.de
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
Meldungen (3)
- cmshs-bloggt.de
Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters
- ecovis.com
Bundestag beschließt bundesweites Wettbewerbsregister
- bblaw.com
Das bundesweite Wettbewerbsregister
Literatur
- kripoz.de
Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (RA Dr. Christopher Wolters; KriPoZ 4/2017)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 25.04.2017 BT Register für Wettbewerb
- 22.05.2017 BT Bundesregierung fordert die Einführung eines Wettbewerbsregisters
- 31.05.2017 BT Grünes Licht für Wettbewerbsregister
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17
Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen …
Nachdem die Antragsgegnerin im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat geprüft und verneint hat, dass ihr die tatbestandliche Erweiterung des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB durch das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2739) Anlass zu einer anders ausfallenden Bewertung der Eignung der Beigeladenen gibt, ist der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin, soweit sie ihn mit der sofortigen Beschwerde noch weiterverfolgt, insgesamt unbegründet. - LSG Sachsen, 16.08.2018 - L 3 AS 508/18
Vollständiger Wegfall der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem …
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz [MiLoG] vom 11. August 2014 [BGBl I S. 1348], zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 [BGBl I S. 2739] am 16. August 2014) ist ein Jobcenter nicht verpflichtet, ohne jeden Anhaltspunkt für ein gesetzwidriges Verhalten des Arbeitgebers eine Mindestvergütung anzugeben und/oder die Einhaltung der Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn zu prüfen (…so aber noch: Valgolio, a. a. O. § 31 Rdnr. 90a, 125a). - VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14
Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor
bb) Das vom Antragsteller angeführte Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl I S. 1348), das zuletzt durch Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGBl I S. 2739) geändert worden ist, regelt nur den Mindestlohn von Arbeitnehmern (§ 1 Abs. 1, § 22 MiLoG).