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   BGBl. I 2017 S. 298   

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BGBl. I 2017 S. 298 (https://dejure.org/2017,4516)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 03.03.2017, Seite 298
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
  • vom 23.02.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 23.09.2016   BT   Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 28.09.2016   BT   Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
  • 12.10.2016   BT   Verordnung zu Luftsicherheitsgebühren
  • 01.11.2016   BT   Anhörung zu Luftsicherheitsgesetz
  • 07.11.2016   BT   Anhörung zu Luftsicherheitsgesetz
  • 07.11.2016   BT   Änderung des Luftsicherheitsgesetzes konträr eingeschätzt
  • 30.11.2016   BT   Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
  • 16.12.2016   BR   Luftsicherheit - Bundesrat stimmt für mehr Sicherheit im Luftverkehr
  • 16.12.2016   BR   Luftsicherheit - Bundesrat stimmt für mehr Sicherheit im Luftverkehr
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

    Mit dem am 4. März 2017 in Kraft getretenen Ersten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I S. 298) wurde § 26a in das Luftverkehrsgesetz eingefügt.

    Sie hätte sich bis zum In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I S. 298) für im Ausland eintretende Gefahrenlagen durch den Beschuss von Luftfahrzeugen dadurch ergeben, dass sich das Luftsicherheitsgesetz Geltung nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beimisst (vgl. dazu u.a. Giemulla/Kortas, ZLW 2015, 431 ; Hobe, ZLW 2016, 423 ).

    Eines solchen Rückgriffs auf die luftaufsichtsrechtliche Generalklausel in § 29 Abs. 1 Satz 1 und 2 LuftVG für Gefahren der in Rede stehenden Art bedarf es seit dem In-Kraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I S. 298) nicht mehr.

    Anlass für diese Neuregelung war der Abschuss des Malaysia-Airlines-Fluges am 17. Juli 2014 im ukrainischen Luftraum; der neue § 26a LuftVG soll ausweislich der Gesetzesbegründung den Erlass von Flugverboten in ausländischen Kriegs- oder Krisengebieten ermöglichen (vgl. BT-Drs. 18/10493 S. 14).

  • VG Karlsruhe, 18.10.2019 - 8 K 6108/18

    Feststellung der Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz

    Entgegen der Ansicht des Klägers hat die Einfügung von § 7 Abs. 1a LuftSiG durch Art. 1 Nr. 7 Buchstabe b) des Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vom 23.02.2017 (BGBl. I 2017, S. 298) daran im Ergebnis nichts geändert (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2018 - 20 B 1340/18 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 27.07.2017 - 1 B 81/17 -, juris).

    Dies wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zur Begründung der Einfügung von § 7 Abs. 1a LuftSiG hervorgehoben (vgl. BT-Drucks. 18/9752, S. 53).

    Zum anderen wurde durch den neuen § 7 Abs. 1a LuftSiG im Interesse einer Erleichterung der Rechtsanwendung anhand von Regelbeispielen eine Orientierung für die Konkretisierung des Begriffs der Unzuverlässigkeit gegeben (vgl. BT-Drucks. 18/9752, S. 53).

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