Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 31   

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BGBl. I 2017 S. 31 (https://dejure.org/2017,25)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 10.01.2017, Seite 31
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  • vom 05.01.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Literatur (2)

  • lto.de

    Gegenseitige Anerkennung im Strafrecht: Am Ende der Sackgasse

  • kripoz.de

    Überlegungen zu dem Gesetz zur Änderung des IRG vom 5.1.2017 (RA PD Dr. Peter Rackow; KriPoZ 2017, 95-103)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 28.09.2016   BT   Europäische Rechtshilfe in Strafsachen
  • 10.11.2016   BT   Ja zu internationaler Kooperation bei Strafermittlungen

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 09.11.2018 - 1 AuslA 33/18

    Zur Zulässigkeit der Anordnung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung

    Der hierdurch neu eingeführte Formzwang in diesem Bereich der Internationalen Rechtshilfe (hierzu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 28.09.2016, BT-Drucks. 18/9757, S. 65) kann aber in der vorliegenden Konstellation schon deswegen keine Anwendung finden, weil die Anordnung der Vornahme von 9 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gerade nicht auf einem Ersuchen des ersuchenden Staates beruht, sondern vom ersuchten Staat in eigener Verantwortung angeordnet wird, um dessen Verpflichtung zur Leistung von Rechtshilfe in Form der Auslieferung zu sichern.
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