Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 31 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 10.01.2017, Seite 31
- Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
- vom 05.01.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
- bundestag.de
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Literatur (2)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 28.09.2016 BT Europäische Rechtshilfe in Strafsachen
- 10.11.2016 BT Ja zu internationaler Kooperation bei Strafermittlungen
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. L 130 vom 1.5.2014, S. 1, L 143 vom 9.6.2015, S. 16).
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 09.11.2018 - 1 AuslA 33/18
Zur Zulässigkeit der Anordnung von Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung …
Der hierdurch neu eingeführte Formzwang in diesem Bereich der Internationalen Rechtshilfe (hierzu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 28.09.2016, BT-Drucks. 18/9757, S. 65) kann aber in der vorliegenden Konstellation schon deswegen keine Anwendung finden, weil die Anordnung der Vornahme von 9 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gerade nicht auf einem Ersuchen des ersuchenden Staates beruht, sondern vom ersuchten Staat in eigener Verantwortung angeordnet wird, um dessen Verpflichtung zur Leistung von Rechtshilfe in Form der Auslieferung zu sichern.