Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 3356   

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BGBl. I 2017 S. 3356 (https://dejure.org/2017,32549)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 07.09.2017, Seite 3356
  • Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
  • vom 01.09.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 06.06.2017   BT   Sicherung der Sozialkassenverfahren
  • 07.06.2017   BT   Koalition will tarifliches Sozialkassenverfahren stärken
  • 19.06.2017   BT   Neuregelungen zu Sozialkassen begrüßt
  • 19.06.2017   BT   Tarifvertragliche Sozial­kassenverfahren außer­halb des Baugewerbes
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    bb) Aus prozessökonomischen Gründen verpflichtet § 98 Abs. 6 ArbGG nach dem Vorbild des § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG auch in der seit dem 8. September 2017 geltenden Fassung (vgl. Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 1. September 2017, BGBl. I S. 3356) alle Gerichte in jeder Instanz zur Aussetzung des Verfahrens, wenn die Entscheidung von der Wirksamkeit einer AVE abhängt.
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17

    Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten

    Soweit der Gesetzgeber mit § 15 des Zweiten Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetzes (SokaSiG2) vom 1. September 2017 (BGBl. I 2017, 3356) den Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt hat, um einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung bereits vorab entgegenzutreten, ist dies unerheblich, da hierdurch die Strafbarkeit aus § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB nicht begründet werden kann.
  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 10 Sa 443/18

    Die in dem SokaSiG II enthaltene Rückwirkung ist zulässig (Anschluss an Hess. LAG

    Das Gesetz ist am 8. September 2017 in Kraft getreten (BGBl. I 2017, 3356) .
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