Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 3778   

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BGBl. I 2017 S. 3778 (https://dejure.org/2017,44580)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 74, ausgegeben am 24.11.2017, Seite 3778
  • Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018)
  • vom 16.11.2017

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 R 2/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines bereits bei seinem

    Das nach den Feststellungen des LSG ab 1.6.2017 erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt iHv 54 600 Euro übersteigt nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V (idF des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze vom 2.12.2006, BGBl I 2742) iHv 57 600 Euro (2017), 59 400 Euro (2018), 60 750 Euro (2019) und 62 550 Euro (2020; § 4 Abs. 1 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vom 28.11.2016 <BGBl I 2665>, 2018 vom 16.11.2017 <BGBl I 3778>, 2019 vom 27.11.2018 <BGBl I 2024> und 2020 vom 17.12.2019 <BGBl I 2848>) .
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