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   BGBl. I 2017 S. 417   

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BGBl. I 2017 S. 417 (https://dejure.org/2017,6227)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 15.03.2017, Seite 417
  • Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes
  • vom 10.03.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 28.09.2016   BT   Gebühren für Leistungen der Bundespolizei
  • 20.10.2016   BT   Überweisungen im vereinfachten Verfahren
  • 01.12.2016   BT   Abschließende Beratungen ohne Aussprache
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - 9 A 118/16

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Fragen zur Berechnung der LKW-Maut

    10 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BFStrMG; BGBl. I S. 1378, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 <BGBl. I S. 2251> geändert worden ist) richtet sich die Erstattung der Maut (in entsprechender Anwendung der Regelungen über die Erstattung von Gebühren) u.a. nach § 21 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (VwKostG; BGBl. I S. 821), das insoweit durch § 21 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGebG; BGBl. I S. 3154, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. März 2017 <BGBl. I S. 417> geändert worden ist), ersetzt wurde.
  • VG Berlin, 27.03.2019 - 4 K 677.16

    Erheblichkeit einer Ablastung ohne technische Veränderung von 7,5 t auf 7,49 t

    Da das Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2017, BGBl. I S. 417 - Bundesgebührengesetz, BGebG) auf die Gebührenerhebung nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz nicht anwendbar ist (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 BGebG), ist dies dem Bundesfernstraßenmautgesetz selbst zu entnehmen.
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