Gesetzgebung
BGBl. I 2018 S. 2338 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 14.12.2018, Seite 2338
- Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
- vom 11.12.2018
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Meldungen (12)
- verweyen.legal
Urheberrechtliche Geräteabgaben unterliegen nicht mehr der Umsatzsteuer
- hoganlovells-blog.de
Endlich: Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen
- deloitte-tax-news.de
JStG 2018: Umsetzung der Gutscheinrichtlinie
- deloitte-tax-news.de
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsgesetz: Umsetzung des E-Commerce Paket
- nwb-experten-blog.de
Internethandel auf Online-Plattformen: Registrierungsverfahren nimmt Fahrt auf
- nwb-experten-blog.de
Umsatzsteuerbetrügern beim Internethandel wird das Handwerk gelegt
- nwb-experten-blog.de
Dienstwagenbesteuerung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
- nwb-experten-blog.de
Bürokratieabbau: BMWi legt Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz III vor
- nwb-experten-blog.de
Steuerfreie Jobtickets kommen wieder
- haufe.de
Ausgleichszahlungen nach dem neuen § 14 Abs. 2 KStG
- archive.fo
Neues Gesetz: Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel [01.08.2018]
- deloitte-tax-news.de
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsgesetz: Bundesrat nimmt Stellung
Literatur (7)
- handelsblatt.com
Erosion am Fundament des Verlustuntergangs
- handelsblatt.com
Das neue Gewand des § 8c KStG nach dem JStG 2018
- handelsblatt.com
Umfassende Änderungsmöglichkeiten für erbschaftsteuerliche Erlassbescheide durch das JStG 2018
- deloitte-tax-news.de
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsgesetz
- noerr.com
Steueränderungen 2018: Gesetzentwurf passiert den Bundesrat
- stollfuss.de
, S. 17
Jahressteuergesetz 2018 - Überblick und finale Änderungen (Dr. Ulrike Höreth und Brigitte Stelzer; DStZ 2019, 13-21)
- juris.de
, S. 39
Internet-Marktplätze und Gutscheine im Fokus der Steuergesetzgebung - umsatzsteuerrechtliche Änderungen zum 01.01.2019
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 07.10.2018 BT Anhörung zur Regelung des Onlinehandels
- 29.10.2018 BT Umsatzsteuerausfälle beim Warenhandel im Internet sollen vermieden werden
- 13.11.2018 BR Jahressteuergesetz - Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets
Amtliche Gesetzesanmerkung
Artikel 9 dieses Gesetzes dient der Umsetzung von Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, S. 7) sowie der Umsetzung von Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2016/1065 des Rates vom 27. Juni 2016 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen (ABl. L 177 vom 1.7.2016, S. 9).
Sonstiges
- wolterskluwer-online.de
Kurznachricht zu "Das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick" von StB Dr. Christian Korn, LL.M, original erschienen in: DStR 2019, 1 - 15. ...
Wird zitiert von ... (28)
- BFH, 05.11.2019 - X R 23/17
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn …
Die durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) rückwirkend eingefügte Ausnahme vom Abzugsverbot in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG ist zwar nicht vom Wortlaut, wohl aber im Wege unionsrechtskonformer Auslegung auch für Fälle einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz anzuwenden.a) Rechtsgrundlage hierfür ist die erst während des Revisionsverfahrens eingefügte, aber gemäß § 52 Abs. 18 Satz 4 EStG auf alle offenen Fälle anzuwendende Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338).
- BFH, 09.06.2022 - VI R 26/20
Ein Taxi ist kein "öffentliches Verkehrsmittel" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG
c) Gegen eine solche Auslegung von § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG spricht nicht der Umstand, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung des § 3 Nr. 15 EStG durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) in dieser Vorschrift den Begriff des öffentlichen Verkehrsmittels mit dem Zusatz "im Linienverkehr" verwendet, § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG jedoch nicht um einen entsprechenden Zusatz ergänzt hat. - BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen …
ee) Aus denselben Gründen spricht für die Beurteilung des FG auch § 25e UStG i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338).
- BFH, 16.08.2022 - XI S 4/21
Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine …
a) Durch Art. 9 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338, BStBl I 2018, 1377) wurden auf der Grundlage von Art. 30a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) § 3 UStG die Absätze 13 bis 15 angefügt, die gemäß § 27 Abs. 23 UStG erstmals auf Gutscheine anzuwenden sind, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt werden. - FG Thüringen, 22.10.2019 - 3 K 490/19
Taxi als öffentliches Verkehrsmittel?
Diese Wertung entspreche auch dem Norm- und Förderzweck der durch Gesetz vom 11.12.2018 (Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - UStAVermG -, BGBl. I 2018, 2338 , BStBl I 2018, 1377 ) eingeführten Regelung des § 3 Nr. 15 EStG n.F., wobei von dieser Steuerbegünstigung Taxen im Gelegenheitsverkehr nicht erfasst würden (…vgl. BMF-Schreiben vom 15.08.2019, IV C 5-S 2342/19/10007:001, BStBl I 2019, 875 , Rdnr. 3), sondern nur soweit Taxen ausnahmsweise im Linienverkehr nach Maßgabe der genehmigten Nahverkehrspläne eingesetzt würden (…vgl. BMF-Schreiben vom 15.08.2019, IV C 5-S 2342/19/10007:001, BStBl I 2019, 875 , Rdnr. 9).ee.) Auch der Umstand, dass der Gesetzgeber in der durch Gesetz vom 11.12.2018 (Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - UStAVermG -, BGBl. I 2018, 2338 , BStBl I 2018, 1377 ) eingeführten steuerlichen Lenkungsnorm des § 3 Nr. 15 EStG n.F. die Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung von Taxis im Gelegenheitsverkehr durch die gesetzliche Formulierung "im Linienverkehr" ausgeschlossen hat, folgt - entgegen der Wertung des Beklagten - nicht zwingend, dass auch im Rahmen der steuerlichen Lenkungsnorm des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG Aufwendungen für Taxis im Gelegenheitsverkehr von der steuerlichen Förderung ausgenommen sein müssten.
- BFH, 27.10.2021 - X R 11/20
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung …
Diese als Reaktion auf das EuGH-Urteil Bechtel (EU:C:2017:488, BStBl II 2017, 1271) durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) eingefügte Ausnahme vom Sonderausgabenabzugsverbot ist für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch offenen Fälle und damit auch im Streitfall anwendbar (§ 52 Abs. 18 Satz 4 EStG). - FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 3054/19
Kein Kredit zu marktüblichen Bedingungen: Stundung der Schenkungsteuer!
Maßgeblich ist im Streitfall, dem ein Erwerb im Jahr 2019 zugrunde liegt, die Vorschrift in der Fassung des Gesetzes vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338), vgl. § 37 Abs. 16 Satz 1 ErbStG. - FG Hamburg, 12.06.2020 - 5 K 160/17
Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Erlass einer Forderung aus ausschließlich …
Durch Art. 2 Nr. 5 Buchst. b des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl I 2018, 2338 [2340]) wurde schließlich in § 52a Abs. 4a EStG folgender Satz angefügt: "Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist § 3a auch in den Fällen anzuwenden, in denen die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen wurden." § 52a Abs. 4a EStG trat am 15. Dezember 2018 in Kraft (Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018, BGBl I 2018, 2338).§ 3a EStG in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl I 2017, 2074), der gemäß Art. 19 Satz 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl I 2018, 2338) rückwirkend am 5. Juli 2017 in Kraft trat, ist anzuwenden.
Zwar hat der Kläger den Antrag schon am 3. Dezember 2018 ausdrücklich gestellt und damit bereits vor Inkrafttreten des § 52a Abs. 4a Satz 3 EStG am 15. Dezember 2018 (Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018, BGBl I 2018, 2338, verkündet am 14. Dezember 2018).
- FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 1689/20
Keine steuerliche Freistellung von Sanierungsgewinnen im Wege des Erlasses
Denn durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl I 2018, 2338) wurde § 52 Abs. 4a Satz 1 und 2 EStG um einen Satz 3 ergänzt, wonach auf Antrag des Steuerpflichtigen § 3a EStG auch in den Fällen anzuwenden ist, in denen die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen wurden. - OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 9 LA 87/20
Kein Billigkeitserlass nach § 227 AO bei Sanierungsgewinnen
Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) hat der Gesetzgeber zudem eine Regelung für Altfälle geschaffen. - BFH, 13.04.2021 - I R 19/19
Unionsrechtmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für …
- BFH, 10.11.2021 - X R 14/20
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27.10.2021 - X R 28/20: …
- BFH, 27.10.2021 - X R 28/20
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung …
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- BFH, 10.11.2021 - X R 13/20
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 27.10.2021 - X R 11/20 und X R …
- FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 2520/16
(Teil-)Erlass von Steuerschulden durch Sanierungsgewinn aufgrund eines …
- BFH, 15.03.2022 - V R 35/20
Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse (vor Inkrafttreten von § 3 Abs. 13 …
- BVerwG, 05.03.2021 - 9 B 8.20
Billigkeitserlass nach § 227 AO bei Sanierungsgewinnen
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 2011/15
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15.01.2020 1 K …
- FG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 4 K 62/19
Umsatzsteuerliche Behandlung über online beziehbare digitale Inhalte als Waren- …
- FG München, 07.08.2020 - 1 K 1501/18
Sozialversicherungsbeitrag und Bemessung des Progressionsvorbehalts
- FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1367/20
Steuerrechtliche Behandlung unternehmensbezogener Sanierungserträge - …
- VG Saarlouis, 08.01.2019 - 3 L 1524/18
Antrag auf Erlass oder Stundung der festgesetzten und angeforderten Gewerbesteuer …
- FG Saarland, 07.06.2022 - 2 V 1379/21
Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag nach § 3a EStG in sog. Altfällen (§§ 69, …
- OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Unbilligkeit
- FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1362/20
Steuerrechtliche Behandlung unternehmensbezogener Sanierungserträge im …
- FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1362/20 zurück zur Übersicht Seite drucken
- FG Düsseldorf, 21.10.2021 - 9 K 1517/20
Abzugsfähigkeit von Beiträgen in das niederländische Sozialversicherungssystem …