Gesetzgebung
   BGBl. I 2018 S. 2423   

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BGBl. I 2018 S. 2423 (https://dejure.org/2018,41746)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 14.12.2018, Seite 2423
  • Verordnung über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhGBefStV)
  • vom 08.12.2018

Verordnungstext

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1564 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 242 vom 20.9.2017, S. 6).

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