Gesetzgebung
BGBl. I 2018 S. 2635 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.12.2018, Seite 2635
- Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
- vom 18.12.2018
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 26.11.2018 BT Anhörung zur Personenstandsangabe "divers" im Geburtenregister
- 04.12.2018 BT Bundestag entscheidet über Änderung des Personenstandsgesetzes
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.04.2020 - XII ZB 383/19
Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach …
Die Regelung des § 45 b PStG ist durch das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2635) in das Personenstandsgesetz eingefügt worden. - OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 25 Wx 76/17
Streichung der Angabe zum Geschlecht in einem Geburtsregistereintrag
Die bei der Geburt getroffene Geschlechtseinordnung muss daher ab einem Zeitpunkt, zu dem die betroffene Person zur Entwicklung einer eigenen Geschlechtlichkeit in der Lage ist, abänderbar sein (BT-Drucks. 19/4669, Seite 10). - OLG Saarbrücken, 16.11.2020 - Vollz (Ws) 11/20
Keine eigenen Gefängnisse oder JVA-Bereiche für "diverse" Menschen
aa) Dass, nachdem durch das am 22.12.2018 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18.12.2018 (BGBl. I S. 2635) die Regelung des § 45b PStG eingefügt und zugleich § 22 Abs. 3 PStG um die Möglichkeit erweitert worden war, den Personenstandsfall auch mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister einzutragen, das Geschlecht der antragstellenden Person am 16.05.2019 mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister, dem insoweit nach § 54 Abs. 1 Satz PStG Beweiskraft zukommt, eingetragen wurde, ist durch die vorgelegte Geburtsurkunde der Stadt ... pp. - OLG Saarbrücken, 16.11.2020 - Vollz (Ws) 10/20
Ist im Geburtenregister als Geschlecht einer strafgefangenen Person "divers" …
aa) Dass, nachdem durch das am 22.12.2018 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18.12.2018 (BGBl. I S. 2635) die Regelung des § 45b PStG eingefügt und zugleich § 22 Abs. 3 PStG um die Möglichkeit erweitert worden war, den Personenstandsfall auch mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister einzutragen, das Geschlecht der antragstellenden Person am 16.05.2019 mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister, dem insoweit nach § 54 Abs. 1 Satz PStG Beweiskraft zukommt, eingetragen wurde, ist durch die vorgelegte Geburtsurkunde der Stadt ... pp. - AG Münster, 05.02.2020 - 22 III 130/18 Auch aus den Gesetzgebungsmaterialien ergibt sich diesbezüglich keine abweichende Auslegung (vgl. BT-Drs. 19/6467, S. 13).