Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 1942   

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BGBl. I 2019 S. 1942 (https://dejure.org/2019,41776)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 05.12.2019, Seite 1942
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
  • vom 30.11.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze

 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18

    Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz

    Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Entgeltumwandlungsvereinbarung des Klägers am 23. September 2003 sah das Versicherungsvertragsgesetz (VVG; ursprünglich Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908, RGBl. S. 263, idF vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138; ersetzt durch Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007, BGBl. I S. 2631; zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze vom 30. November 2019, BGBl. I S. 1942) keine Beratungspflichten vor Abschluss eines Versicherungsvertrags vor.
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