Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 2494   

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BGBl. I 2019 S. 2494 (https://dejure.org/2019,43790)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 17.12.2019, Seite 2494
  • Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD)
  • vom 12.12.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 07.05.2019   BR   Implantate - Bundesweites Implantateregister Thema im Bundesrat
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2021 - L 11 KR 3323/19

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - stationäre Liposuktion - Anspruch

    Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB V (Fassung durch Gesetz vom 12.12.2019 <BGBl I, S 2494> mit Wirkung vom 18.12.2019) wird die Krankenhausbehandlung vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht; sie umfasst auch Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, zu denen der Gemeinsame Bundesausschuss bisher keine Entscheidung nach § 137c Abs. 1 SGB V getroffen hat und die das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten.
  • BSG, 03.09.2020 - B 1 KR 79/19 B

    Freistellung von Kosten für Liposuktionsbehandlungen

    Die Klägerin macht geltend, Art. 2 Nr. 0 und Nr. 4 Buchst b Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD) vom 12.12.2019 (BGBl I 2494, in Kraft getreten am 18.12.2019) habe die §§ 39 und 137c SGB V in einer Weise geändert, dass die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats überholt sei.
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