Gesetzgebung
BGBl. I 2019 S. 2886 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 30.12.2019, Seite 2886
- Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
- vom 21.12.2019
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
Meldungen
- archive.ph
Klimapolitik: Bundestag beschließt Klimaschutzgesetz [15.11.2019]
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 02.03.2020 - 11 B 19.2184
Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und …
a) Die Genehmigung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen setzt unter anderem voraus, dass der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.8.1990 [BGBl I S. 1690], zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2019 [BGBl I S. 2886]). - VGH Bayern, 11.03.2020 - 11 CS 20.85
Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und …
Die Genehmigung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen setzt unter anderem voraus, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.8.1990 [BGBl I S. 1690], zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2019 [BGBl I S. 2886]). - VGH Bayern, 05.06.2020 - 11 CS 20.310
Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und …
Die Genehmigung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen setzt unter anderem voraus, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.8.1990 [BGBl I S. 1690], zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2019 [BGBl I S. 2886]). - VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047
Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und …
Die Genehmigung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen setzt unter anderem voraus, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.8.1990 [BGBl I S. 1690], zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2019 [BGBl I S. 2886]).