Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 347   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6725
BGBl. I 2019 S. 347 (https://dejure.org/2019,6725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 28.03.2019, Seite 347
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
  • vom 20.03.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 04.12.2018   BT   Änderung des Eisenbahngesetzes (in: Abschließende Beratung ohne Aussprache)
  • 02.01.2019   BT   Bundesregierung will Eisenbahngesetz ändern

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 1 Absatz 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 44) und Artikel 2 Absatz 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit (ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 102).

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 19.16

    Aufsichtsverfügung; Berichtspflicht; Dauerverwaltungsakt; Eisenbahnaufsicht;

    Anzuwenden sind hiernach die eisenbahnrechtlichen Vorschriften, namentlich das Allgemeine Eisenbahngesetz (zuletzt geändert durch Art. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 20. März 2019 <BGBl. I S. 347>), in der Fassung, die sie durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082) erhalten haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht