Gesetzgebung
BGBl. I 2019 S. 530 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 03.05.2019, Seite 530
- Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG)
- vom 29.04.2019
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 12.04.2019 BR Starke-Familien-Gesetz - Bundesrat stimmt Starke-Familien-Gesetz zu
Wird zitiert von ...
- BSG, 20.11.2019 - B 4 KG 5/18 B
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Der durch das 9. SGB II -ÄndG mWv 1.8.2016 eingefügte § 11 Abs. 5 BKGG enthielt - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Beschwerdebegründungsfrist (vgl zur fehlenden Möglichkeit vorläufiger Bewilligungen im Kinderzuschlagsrecht nach den Neuregelungen des sog Starke-Familien-Gesetzes vom 29.4.2019, BGBl I 530, BT-Drucks 19/7504 S 41) - einen (eingeschränkten) Verweis auf die zeitgleich im SGB II eingefügte vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II .