Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 2602   

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https://dejure.org/2019,44154
BGBl. I 2019 S. 2602 (https://dejure.org/2019,44154)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 19.12.2019, Seite 2602
  • Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
  • vom 12.12.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 11.19

    Informationszugang; Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats beim

    Gegen sie spricht, dass der Gesetzgeber das Kreditwesengesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erweitert hat (BGBl. 2019 I, S. 2602) und Kryptowerte als Finanzinstrumente aufgenommen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG) und auch die Verwahrung von Krypto-Assets als eine lizenzpflichtige Finanzdienstleistung (§ 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 10 KWG) normiert hat.
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