Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 1385   

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BGBl. I 2020 S. 1385 (https://dejure.org/2020,16393)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 29.06.2020, Seite 1385
  • Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
  • vom 19.06.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)

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Wird zitiert von ... (71)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    b) Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 19. Juni 2020(BGBl I S. 1385) weitete die Regelung zur Entschädigung in § 56 Abs. 1a IfSG unter anderem im Falle von Schulschließungen aus.
  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 14/22

    (Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

    Nachfolgend wurde § 3 EStG durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) dahin geändert, dass in diese Bestimmung Nr. 11a eingefügt wurde.
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung der Niedersächsischen Verordnung über

    (1) Rechtsgrundlage für den Erlass der Verordnung ist § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG -) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), in der hier maßgeblichen zuletzt durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geänderten Fassung.
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