Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 1648   

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BGBl. I 2020 S. 1648 (https://dejure.org/2020,19095)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 16.07.2020, Seite 1648
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
  • vom 10.07.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Artikel 4 dieses Gesetzes (= Änderung des Bundeszentralregistergesetzes, d. Red.) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/884 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates im Hinblick auf den Austausch von Informationen über Drittstaatsangehörige und auf das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) sowie zur Ersetzung des Beschlusses 2009/316/JI des Rates (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 143).

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