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   BGBl. I 2020 S. 1795   

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BGBl. I 2020 S. 1795 (https://dejure.org/2020,22435)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 13.08.2020, Seite 1795
  • Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
  • vom 08.08.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 21.06.2021 - 9 A 13.20

    Beiladung der Autobahn GmbH des Bundes

    Wird der Planfeststellungsbeschluss, wie vom Kläger beantragt, aufgehoben oder für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, greift die gerichtliche Entscheidung daher gleichzeitig und unmittelbar in das durch die Feststellung des Plans geschaffene und nach § 1 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 InfrGG sowie § 10 Abs. 2 des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (FStrÜG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3144) seit 1. Januar 2021 durch die Autobahn GmbH des Bundes als Vorhabenträgerin (vgl. BT-Drs. 18/11135 S. 101 f. und § 3 Abs. 1 Satz 2 des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes vom 22. März 2020 <BGBl. I S. 640> i.d.F. des Gesetzes vom 8. August 2020 <BGBl. I S. 1795, 1816>) wahrgenommene Baurecht ein und lässt es - vorbehaltlich des § 17c Nr. 4 FStrG - entfallen.
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