Gesetzgebung
BGBl. I 2020 S. 2072 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 14.10.2020, Seite 2072
- Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
- vom 06.10.2020
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
Meldungen
- nwb-experten-blog.de
Corona-Folgen: Grünes Licht für finanzielle Entlastung der Kommunen!
Wird zitiert von ...
- FG Sachsen, 25.05.2022 - 6 K 449/20
Besteuerung einer Altersrente hinsichtlich Feststellung einer verfassungswidrigen …
Das Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets ( Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG ) vom 25. Juli 1991 (BGBl. 1991 I S. 1606, 1677 ), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2020 (BGBl. 2020 I S. 2072 ), gilt nach § 1 Abs. 1 AAÜG für Ansprüche und Anwartschaften, die aufgrund der Zugehörigkeit zu Zusatz- und Sonderversorgungssystemen im Beitrittsgebiet erworben worden sind.