Gesetzgebung
BGBl. I 2020 S. 556 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 27.03.2020, Seite 556
- Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
- vom 27.03.2020
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Meldungen (2)
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Literatur
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Sonstiges
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Corona-Überbrückungshilfe für den Mittelstand
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20
Falschangaben bei Antrag auf Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?
So erließ der Bund noch im März 2020 ein Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (BGBl. I, S. 556), in dem - neben weiteren Mehrausgaben in Bezug auf die Corona-Pandemie - unter Titel 683 01 -290 "Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige" ein Ansatz in Höhe von 50.000 Mio. EUR erfolgte.